Keilriemen-Prüfstand
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Die Auslegung des Prüfstandes erfolgt nach dem Energie-Kreislauf-System mit mechanischer Energierückführung. Bei dieser Anordnung entsteht über den Prüfling (Keilriemen), zwei parallele Wellenzüge und einen Zahnriementrieb ein Energiekreislauf, wobei als Antriebsleistung nur die Summe an Reibverlusten aufzuwenden ist. Die Drehzahl an der Messspindel beträgt 6000 U/min. Auf der Keilriemenseite lässt sich das Übersetzungsverhältnis – und somit der vorgegebene Schlupf – an der kleinen Keilriemenscheibe der Parallelwelle einstellen, z. B. i = 2,05 : 1. Bei nicht montiertem Zahnriemen (i = 2,05 : 1) wird das Übersetzungsverhältnis mittels der erfassten Drehzahlen von Antriebs- und Abtriebswelle (Parallelwelle) durch ein Rechnermodul errechnet. Das durch den Unterschied der Übersetzungsverhältnisse auftretende Drehmoment wird mit einer Drehmoment-Messwelle gemessen und digital angezeigt. Aus Drehmoment und Drehzahl wird ferner die Leistung errechnet und digital angezeigt. Mit einem Zweikanal-Schreiber können die Messwerte für Leistung und Spannkraft aufgezeichnet werden. Die Keilriemenspannung wird bei Außenlänge größer als 700 mm (Dreischeiben-Prüfung) durch Belastungsgewichte realisiert. Bei Keilriemenlänge kleiner 700 mm wird zweischeibig geprüft und die Spannung durch Vorspannen der Parallelwelle erzeugt. Durch einen einstellbaren Anschlag kann ein Nichtnachspannen des Prüflings simuliert werden. Durch eine zeitliche Ablaufsteuerung können sechs einstellbare Zeiten gefahren werden. Die Einzelheiten und die Gesamtprüfzeit werden auf zwei Betriebsstundenzählern registriert. Keil- und Zahnriemenbruch werden durch entsprechende Abschalteinrichtungen erfasst.
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