Wartung
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Die Wartung und Überprüfung von Anschlageinrichtungen sollte gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich durchgeführt werden. Bei Kontrollen Ihrer Arbeitsstätten durch Berufsgenossenschaften werden auch die Anschlageinrichtungen auf aktuelle Prüfplaketten, Kennzeichnungen und vorgeschriebene Einbaudokumentation überprüft. Fehlen diese oder sind nicht auf dem neuesten Stand, besteht das Risiko einer Sperrung der Anschlageinrichtung und somit eines sicheren Zugangs zu absturzgefährdeten Bereichen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Komponenten der Absturzsicherung unbeabsichtigt oder aus Unwissenheit falsch belastet werden, was die Tragfähigkeit beeinträchtigen kann. Durch regelmäßige Überprüfungen im Rahmen der jährlichen Wartung von Anschlageinrichtungen können Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. Nur eine voll funktionsfähige Absturzsicherung kann im Falle eines Sturzes Leben retten.

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