Der europäische Einheitsschlüssel
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Der Euroschlüssel. Seit 1986 wird in Europa kontinuierlich ein einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen auf- und ausgebaut. Der dafür benötigte europäische Einheitsschlüssel – kurz Euroschlüssel – ermöglicht es seinen Inhabern, diese Einrichtungen zu nutzen. Hierbei handelt es sich zurzeit noch meistens um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Kaufhäusern und anderen Gebäuden. Zukünftig soll das System aber auf andere Ein- und Vorrichtungen erweitert werden, die dann ebenfalls ohne Hilfe nutzbar sind, wie zum Beispiel Hebebühnen und Treppenlifte. Das einheitliche Schließsystem hat einen doppelten Nutzen: Zum einen ermöglicht es den berechtigten Personen ohne Hilfe den uneingeschränkten Zugang und zum anderen werden die meist teuren Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus geschützt. Außerdem können Sauberkeit und Hygiene in einem gewissen Umfang gewährleistet sowie Fremdnutzung ausgeschlossen werden. Der Euroschlüssel wird unter bestimmten Voraussetzungen (s. u.) gegen eine geringe Gebühr von zurzeit 20,- Euro (Stand 2016) ausgegeben. Sie können den Euroschlüssel beantragen, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis entweder - unabhängig vom Grad der Behinderung - eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.

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