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Auch hier unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten. Wallbox bis 11KW meldepflichtig darüber genehmigungspflichtig Die KfW fördert den Kauf und Anschluss von Ladestationen in bestehenden Wohngebäuden. Der Strom fürs Aufladen muss ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen, etwa von der eigenen Photovoltaik-Anlage oder vom Energieversorger mit Ökostrom-Tarif. Informieren Sie auf jeden Fall den Netzbetreiber vor der Installation Notwendige Genehmigung des Netzbetreibers bei einer Wallbox über 12 Kilovoltampere Zusätzliche KfW-Förderung für Eigenheim- und E-Autobesitzer ab 26. September 2023: Bis zu 10.200 € bei Solaranlage, Stromspeicher und Wallbox! Wallbox mit mind. 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal Photovoltaikanlage mit mind. 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro Solarstromspeicher mit mind. 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro Sowohl Installation als auch Anschluss der Gesamtanlage können in diesen Kosten enthalten sein. Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage ist ebenfalls Voraussetzung für die Förderung, wie auch das vorhandene oder bestellte Elektroauto. Der Zuschuss gilt auch für private Leasingautos, die rein elektrisch betrieben werden. Der Leasingvertrag muss lediglich eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmenwagen oder Hybrid-Fahrzeuge erfüllen die Voraussetzung zur Förderung allerdings nicht.

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Ladestation

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