Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
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Die AltfahrzeugV betrifft grundsätzlich Hersteller und Importeure von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -werkstoffen. Die Altfahrzeugverordnung regelt die Entsorgungspflichten von - Betreibern von Annahmestellen, - Demontagebetrieben und - Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten, dürfen dies seit dem 01.07.2002 nur noch bei einer überprüften Annahmestelle, Rücknahmestellen oder bei einem überprüften Verwertungsbetrieb (nach AltfahrzeugV: „Altfahrzeug-Demontagebetrieb“) vornehmen. Nur bei überprüften Annahmestellen erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, welcher eine endgültige Stillegung bescheinigt.

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