Als Betreiber einer Fettabscheideranlage sind Sie gemäß der Richtlinie für den Betrieb und die Überwachung von Fettabscheideranlagen in Verbindung mit der DIN 4040-100 (Abscheideranlagen für Fette) verpflichtet, folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Der Einbau von Fettabscheideranlagen ist genehmigungspflichtig.
- Regelmäßige Entleerung und Reinigung der Anlage durch sachkundiges Personal inkl. fachgerechter Entsorgung der Fettabscheiderinhalte
- Führen eines Betriebstagebuches mit allen notwendigen Nachweisen über Leerung, Reinigung und Wartung
- Durchführung der regelmäßigen Wartungen durch fachkundiges Personal gemäß DIN 4040-100
- Prüfung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage
- Fettabscheider, die unterhalb der Rückstauebene eingebaut sind, müssen über eine Hebeanlage an die Kanalisation angeschlossen werden.