Unterschiede zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
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Mit den beiden Arbeitsformen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung stehen Ihnen zwei Optionen offen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen externe Arbeiter beschäftigen können. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung, mit der Sie beispielsweise kurzfristige Auftragsspitzen meistern oder auf saisonale Schwankungen reagieren können, werden mithilfe von Werkverträgen oft ganze Produktionsschritte an Subunternehmen ausgelagert. Leider werden diese beiden Arbeitsformen häufig als Synonym verwendet, obwohl sie sich grundlegend voneinander unterscheiden. Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsformen ist die Arbeitsleistung, nach der sich auch die Bezahlung richtet: Während bei der Arbeitnehmerüberlassung, die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist, die Arbeitnehmer nach Stunden und in der Regel nach Branchen-Tarifverträgen bezahlt werden, kommt es bei Werkverträgen nur darauf an, dass ein bestimmtes „Werk“ erschaffen oder produziert wird. Die Subunternehmer allein entscheiden, unter welchen Bedingungen die Arbeiter tätig sind und wie lange sie für welchen Lohn arbeiten müssen – häufig zum Mindestlohn und auch schon mal unter schlechten Arbeitsbedingungen. Eine strikte Kontrolle der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – wie bei der Arbeitnehmerüberlassung – besteht hier nicht. Bei der Arbeitnehmerüberlassung hingegen profitiert der Leiharbeiter von vielen Vorteilen und Kontrollmechanismen, die eine ungerechte Bezahlung sowie Behandlung im Leihunternehmen unterbinden: Dank der Anstellung beim Personaldienstleister ist dieser in die Kontrolle aller relevanten Bereiche integriert, beispielsweise bei der Erfassung der Arbeitszeit oder der Verantwortung beim Arbeitsschutz. So ist sichergestellt, dass die Leiharbeiter zu fairen Konditionen und unter Wahrung aller arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten. Die Festanstellung beim Personaldienstleister garantiert außerdem, dass Sub-sub-Konstellationen rechtlich unzulässig sind. Bei Werkverträgen wird diese Praxis häufig angewandt, um die Kosten zu senken und die Verantwortung für den Angestellten, z.B. beim Arbeitsschutz, an andere Stellen weiterzugeben. In der Grafik haben wir alle Unterschiede zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen für Sie verdeutlicht und alle relevanten Aspekte gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass Arbeitsplätze im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung dank ihrer klaren Vorschriften die am besten überprüften Anstellungen in Deutschland sind. Sie möchten von den Vorteilen, welche die Arbeitnehmerüberlassung mit sich bringt, in Ihrem Unternehmen profitieren? Wir sind Ihr Helfer und erfahrener Partner für die Arbeitnehmerüberlassung in unterschiedlichen Branchen, vor allem im gewerblichen Bereich. Sparen Sie Kosten und entdecken Sie verborgene Talente – starten Sie noch heute Ihre Personalanfrage. Als zuverlässiger Personaldienstleister mit mehr als 40 Jahren Erfahrung geben wir Ihnen die folgenden Versprechen: Rechtssicherheit Der BAP-Tarifvertrag garantiert unseren Mitarbeitern fairen Lohn für gute Leistung. Daher geben sie Vollgas in Ihrem Unternehmen. Ausfallsicherheit Wir sind ein solides, finanzstarkes Unternehmen mit guter Bonität. Mit uns erleben Sie keine bösen Überraschungen. Beschäftigungssicherheit Wir zahlen unseren Mitarbeitern fairen Lohn in Form eines monatlichen Festgehalts – und das auch bei Nichteinsatz. Das ist fair. Arbeitssicherheit Wir stellen die Sicherheit unserer Mitarbeiter in den Vordergrund und verringern dadurch die Ausfallquote in Ihrem Unternehmen. FachKompetenz Auf die Ausbildung und Schulung unseres internen Personals legen wir großen Wert: Wir wissen, wovon wir sprechen!
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