Kategorien mit „G“

Gefahrgutaufkleber
Ein **Gefahrgutaufkleber** ist eine spezielle Form des Aufklebers. Dieser wird genutzt, um auf gefährliche Inhalte eines Produktes hinzuweisen. Dazu wird der Aufkleber direkt auf das Produkt oder dessen Verpackung aufgebracht. Ein Gefahrgutaufkleber ist an einem karoförmigen Etikett zu erkennen, auf dem Gefahrensymbole und eine Gefahrgutklassennummer zu finden sind. **Verwendete Materialien** Gefahrgutaufkleber sind in unterschiedlichen Materialien erhältlich. Einige Gefahrgutaufkleber werden aus Papier gefertigt, diese werden häufig für die temporäre Markierung von Verpackungen, Pappe oder Kartonagen genutzt. Andere Gefahrgutaufkleber bestehen aus einer beständigen Folie und sind damit besonders unempfindlich gegen äußere Einwirkungen. Gefahrgutaufkleber aus Plastik dienen der dauerhaften Markierung auf Metallen oder Kunststoffen. **Ausführungen** Gefahrgutaufkleber sind in den Größen 10 x 10 cm, 15 x 15 cm und 25 x 25 cm erhältlich. Dabei können die Aufkleber als Einzeletikett oder auf eine Rolle gewickelt erworben werden. Der Aufdruck der Gefahrensymbole und der Gefahrgutklasse ist bindend, optional können zusätzlich dazu die englischen Bezeichnungen der Gefährdung aufgedruckt werden. Folgende Bezeichnungen sind verfügbar: • Flammable Gas, • Toxic Gas, • Non-Flammable Compressed Gas, • Spontaneously Combustible, • Flammable Liquid, • Dangerous When Wet, • Oxidizing Agent, • Toxic, • Organic Peroxide, • Infectious Substance, • Corrosive, • Miscellaneous. **Einsatzgebiete** Gefahrgutaufkleber kommen überall dort zum Einsatz, wo die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter in Bezug auf die Verpackung und Kennzeichnung gelten. Dies kann beispielsweise beim Paketversand oder beim Transport von Stückgut der Fall sein.
Gefahrgutkennzeichnung
Die Gefahrgutkennzeichnung dient der deutlichen Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr. Sie dient nicht nur der Warnung der Allgemeinheit, sondern vor allem der Information von Polizei und Rettungskräften im Falle eines Unglücks. Denn zu den Gefahrgütern gehören nicht nur viele Chemikalien, wie sie in der Industrie zum Einsatz kommen, sondern auch Reinigungsmittel, Treibstoffe, Feuerwerkskörper und so weiter, die etwa bei Löscharbeiten sehr unterschiedliche Anforderungen stellen. Bei Transport und Lagerung sind daher einige gesetzliche Vorgaben zu beachten, wie sie unter anderem im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) festgelegt wurden. Für die Gefahrgutkennzeichnung werden die gefährlichen Güter in neun unterschiedliche Gefahrgutklassen mit jeweils maximal sechs Unterklassen eingeteilt. Die einheitliche Gestaltung der Kennzeichnung wurde durch die UN weltweit geregelt. Zu den Gefahrgutklassen gehören beispielsweise Explosivstoffe (Klasse 1), entzündliche oder giftige Gase (Klasse 2), entzündliche Flüssigkeiten (Klasse 3), radioaktive Stoffe (Klasse 7), ätzende Stoffe (Klasse 8) und andere. Für Gefahrguttransporte müssen zwei unterschiedliche Ausführungen an Kennzeichnungen erworben und angebracht werden. Zum einen sind das die sogenannten „Großzettel“ oder „Placards“, die direkt am Transportmittel angebracht werden müssen. Zu diesem Zweck wird die Gefahrgutkennzeichnung entweder in Form von Metall- oder Kunststoffschildern in eine dafür vorgesehene Halterung gesteckt oder als Klebefolie angebracht. Die Großzettel müssen gut sichtbar sein und haben eine Mindestgröße von 25 x 25 Zentimetern. Die zweite erforderliche Kennzeichnung besteht aus selbstklebenden Gefahrgutetiketten aus Papier oder Folie mit einer Mindestgröße von 10 x 10 Zentimetern, die auf den einzelnen Umverpackungen des Gefahrguts angebracht werden müssen. Im Straßenverkehr müssen zudem auf orangefarbenen Warntafeln weitere Angaben zum beförderten Gefahrgut in Form eines Zahlencodes gemacht werden.
Gefahrgutmanagement
Stoffe und Gegenstände, bei deren Beförderung zu Land, Wasser oder in der Luft Gefahren ausgehen können, werden  vom Gesetz her als Gefahrgut bezeichnet. In Deutschland werden diese in 8 verschiedene Klassen eingeteilt, nämlich explosive und pyrotechnische Stoffe, Gase und Druckgaspackungen, entzündbare flüssige Stoffe, entzündbare feste Stoffe, entzündend wirkende Stoffe und Peroxide, giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe  sowie in Klasse 9 alle gefährlichen Stoffe und Gegenstände, die nicht in den vorgehenden Klassen einbezogen wurden wie Feinstaub, Dioxine oder Lithiumbatterien und andere. Das Gefahrgutmanagement beinhaltet die Beachtung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Beförderung und Lagerung der Stoffe und Gegenstände, die unter die obige Kategorie fallen. Um dies zu gewährleisten, erstellen speziell geschulte und meist auch zertifizierte Personen in Betrieben Verarbeitungsprozesse und Verfahren, die die Einhaltung der Gesetze sicherstellen. Ebenso überwachen sie die Tätigkeiten mit Gefahrgut im Betrieb und bieten für die Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit mit Gefahrgut zu tun haben, praxisnahe Seminare an, die für das jeweilige im Betrieb zu bearbeitende Gefahrgut relevant sind. Viele zertifizierte Anbieter haben sich im Bereich Gefahrgutmanagement auf eine bestimmte Gefahrgutklasse spezialisiert und bieten als Dienstleistung deren sichere Verpackung oder den Transport zur Entsorgung sowie die allgemeine Beförderung an. Bei einer Kapazität von über 500 Megatonnen Gefahrgut auf deutschen Straßen hat der Gesetzgeber ein sehr engmaschiges Netz an Vorschriften geknüpft, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und Zwischenfälle so gering wie möglich zu halten. Entsprechend gibt es eine große Zahl an Gefahrguttransportvorschriften und damit verbundenen Kennzeichnungspflichten. Auch hier bieten beratende Unternehmen komplette Dienstleistungen an.
Gefahrstoff-Management
Gefahrstoffmanagement bezeichnet die Verwaltung von Gefahrstoffen in der Wertschöpfungskette vom Einkauf über die Produktion bis zur Entsorgung von (Rest-)Stoffen. Für die Klassifizierung von chemischen Reinstoffen oder Stoffgemischen als Gefahrstoffe beziehungsweise Gefahrgüter gilt das Chemikaliengesetz. Rechtsgrundlagen als Basis für umfassendes Gefahrstoffmanagement. Chemische Substanzen mit umwelt- und/oder gesundheitsgefährdenden Eigenschaften unterliegen komplexen Sicherheitsbestimmungen. Einzelheiten regelt das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - beispielsweise die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum Schutz am Arbeitsplatz. Von der Erstberatung zum ganzheitlichen Gefahrstoffmanagement. Dienstleister für Gefahrstoffmanagement bieten individuelle Firmenlösungen - alternativ zum vollständigen Outsourcing werden folgende, einzelne Serviceleistungen geboten: - Beratung über strategische, gesetzliche, umwelt- und gesundheitstechnische sowie monetäre Aspekte. - Identifikation und Validierung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern. - Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach DIN 52900. - Bereitstellung von Software-Lösungen, beispielsweise für die Administration von Sicherheitsdatenblättern. - Etikettenkennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern gemäß den gesetzlichen Vorschriften. - Registrierungsmanagement für REACH. - Notfallservice, beispielsweise für Gefahrgut-Transporte ins Ausland, - Schulung von Mitarbeitern zur Sensibilisierung für den sachgerechten Umgang mit gefährlichen Chemikalien. - Entsorgung von Gefahrstoffen inklusive Beschaffung der gesetzesrelevanten Begleitdokumente. Besondere Bedeutung kommt der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) zu: Seit Mitte 2007 fordert diese EU-Verordnung die Registrierung von Stoffen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auf dieser Seite werden Anbieter von Gefahrstoffmanagement aufgeführt. Sie können das Standard-Listing durch Eingabe von Wohnort oder Postleitzahl und Eingrenzung auf einen bestimmten Radius zum Wohnort individuell sortieren. Die Kürzel verraten auf den ersten Blick, ob es sich um Hersteller (HS), Großhändler (GH), Händler (HL) oder Dienstleister (DL) handelt. Ein Klick auf eines der Kürzel auf der linken Seite grenzt die Anzeige auf die jeweilige Kategorie ein. Websites einzelner Anbieter behalten Sie per Mausklick über die Schaltfläche „Merken“ für einen späteren Angebotsvergleich im Zugriff.
Geflügelfleisch
Unter Geflügel versteht man zum einen das domestizierte Hausgeflügel als Nutztier wie zum Beispiel Hühner, Gänse oder Truthähne und zum anderen das Wildgeflügel wie zum Beispiel das Rebhuhn oder den Fasan. Um die heutigen Hausgeflügel zu züchten, gibt es verschiedene Haltungssysteme. Die extensive Bodenhaltung ist nur erlaubt, wenn eine bestimmte Anzahl an Tieren nicht überschritten wird und kein Geflügel vor seinem Mindestalter geschlachtet wird. Weitere Formen sind die Freilandhaltung und die bäuerliche Freilandhaltung mit und ohne begrenztem Auslauf. Die bäuerliche Freilandhaltung unterscheidet sich von der Freilandhaltung zum einen dadurch, dass die Tiere einer nachweislich langsam wachsenden Rasse angehören müssen und zum anderen darf nur Futter mit mindestens 70 Prozent Getreide gefüttert werden. Handelsklassen und Klassifizierung Um Geflügelfleisch gezielter verkaufen zu können, wird das Fleisch in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hier unterscheidet man zwischen Geflügel, Geflügelfleisch, geschlachtetem Geflügel, Geflügelteile und Innereien. Neben dieser Kategorisierung gibt es noch die Handelsklassen A, B und C. Fleisch der Handelsklasse A muss von bester Qualität und einwandfrei gerupft sein. Außerdem darf es keinerlei Verletzungen oder Verfärbungen aufweisen und auf die gleichmäßige Fettverteilung wird geachtet. In der Handelsklasse B muss das Huhn gesund sein, darf aber geringe Verletzungen an der Haut haben und die Handelsklasse C wird nur industriell verarbeitet. Kühlverfahren und Herrichtungsformen Um Geflügelfleisch länger haltbar zu machen, muss das Fleisch gekühlt werden. Dazu eignet sich die Luftkühlung, die Luftsprühkühlung oder die Tauchkühlung. Auch in der Herrichtung des Geflügels für den Handel gibt es Unterschiede. Hier gibt es teilweise ausgenommenes Geflügel, bratfertiges und grillfertiges Geflügel mit und ohne Innereien.
Geflügelställe
Geflügelställe werden für die Aufzucht und Haltung von Geflügel wie Hühnern und Puten für die Gewinnung von Fleisch und Eiern benötigt. Für sogenannte Legetiere, also für Geflügel, das der Eigewinnung dient, unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Haltungssystemen. Unter dem geschlossenen Haltungssystem werden Tiere in Käfigen von bis zu acht Etagen gehalten. Unterschiedliche, wählbare Käfigtiefen sorgen hier für die individuelle Anpassung an die gegebenen Platzverhältnisse. Auch Kleingruppenhaltung von Legetieren ist in geschlossenen Systemen möglich und richtet sich nach deutschen Richtlinien sowie EU-Richtlinien. Die Bodenhaltung zählt zu den offenen Haltungssystemen. Auch hier gibt es Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Größen von Käfigen, die je nach Platz und Wirtschaftlichkeit ausgesucht werden können. Käfige für Legetiere sind mit Kotbandrollen, Futterketten, sogenannten Eggsavern und schutzbeschichteten Bodengittern ausgestattet und verfügen je nach Wahl des Modelles über begehbare Kontrollgänge der Ställe. Für die Mast von Geflügel gibt es spezielle Geflügelställe, die in der Breite der Sektionen und der Anzahl der Etagen je nach Effizienzansprüchen und Wirtschaftlichkeitsdenken variieren. Sie sind weitgehend automatisiert. So sind die Etagen zum Beispiel mechanisch steuerbar und verfügen über Kotbandrollen, Klimatisierungssysteme und Systembeleuchtung. Futterversorgung und Wasserversorgung sind höhenverstellbar. Die Böden der einzelnen Sektionen sind herausnehmbar und in diesem Stallsystem ebenfalls mit Kunststoffmatten ausgelegt. Schmutzabstreifer sorgen für die hygienische Haltung der Tiere. Kleine Schiebetore ermöglichen das Bestücken der Käfige mit Geflügel. Alle Käfigbauteile sind feuerverzinkt. Bei uns finden Sie Hersteller und Händler für alle Arten von Geflügelställen für die Geflügelmast und für die Zucht und Haltung von Legetieren.
Gegensprechanlagen
Eine Gegensprechanlage ist eine technische Vorrichtung, mit deren Hilfe Sprache übermittelt und so kommuniziert werden kann. Anders als bei einem Telefon werden Gegensprechanlagen meist für interne Kommunikation auf einem einzigen Weg genutzt, das heißt, die beiden Sprechstellen sind fest installiert. Auch Sprechanlagen mit mehr als zwei Stellen sind möglich, hier gibt es meist eine Zentraleinrichtung, die die einzelnen Teilnehmer miteinander verbindet. Gegensprechanlage: vor allem für die erhöhte Sicherheit praktisch. Eine Sprechanlage wird, anders als die meisten Telekommunikationsmittel, stärker zweckgebunden eingesetzt. Das heißt, dass viele Sprechstellen zum Beispiel nur installiert werden, um die Identifikation einer Person hinter einer Tür oder einer Schranke zu ermöglichen. Anwendungsbereiche für eine Gegensprechanlage sind etwa diese: - Zugangskontrollen für Sicherheitsbereiche, - Pförtneranlagen, - Sprechverbindung zwischen Vorzimmer und Büro, - Haustüren. Viele Sprechanlagen sind zudem mit elektronischen Schaltungen ausgestattet und bieten so verschiedene Zusatzfunktionen. Gegensprechanlagen, Türöffner und Überwachungssysteme. Der Gegensprecher kann je nach Anwendung auch mit einer zusätzlichen Taste ausgestattet sein, die etwa das Öffnen eines Tores oder einer Tür erlaubt. Hier spricht man allerdings meist im Speziellen von Türsprechanlagen. Auch Überwachungssysteme, die häufig Teil der Gebäudesicherheit sind und neben Sprechanlagen auch die Übertragung eines Videobilds ermöglichen, dürfen nicht mit einer normalen Gegensprechanlage verwechselt werden. Der Begriff „Intercom”, der aus dem Englischen stammt, aber auch im deutschsprachigen Raum weitverbreitet ist, ist hingegen synonym zur Sprechanlage zu verstehen und bezeichnet das Gleiche.