Wirtschaftsprüfung
Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen durch unseren risikoorientierten Ansatz weit mehr als die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäfte. Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns mehr als der Blick in die Vergangenheit und das Verifizieren von Zahlen. Wir sehen uns als Sparringspartner und Impulsgeber.
Wir kennen die Probleme des Mittelstands und sehen daher unsere Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer nicht nur in der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Die im Rahmen unserer unabhängigen Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen die Basis für Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge dar, um den Erfolg unserer Mandanten dauerhaft sicherstellen zu können.
Die Korrektheit, die wir in unseren Prüfungen testieren, bildet eine Vertrauensbasis für das Unternehmen selbst, die Kunden, Lieferanten und in hohem Maße für Kapitalgeber.
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Wirtschaftsprüfung:
- Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
- Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)-Prüfungen
- Unternehmensbewertungen und Gutachten
- Qualitätskontrollprüfung § 57a WPO
Leistung: Jahresabschlussprüfungen
Pflichtprüfungen: Die Prüfung orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und den gesetzlichen Vorgaben – das ist der grundlegende Ansatz, um Vergangenes zu prüfen und Zukünftiges zu gestalten. Unsere Leistungen bei Pflichtprüfungen: Im Rahmen der gesetzlichen „klassischen“ Jahresabschlussprüfung betrachten wir auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und die organisatorische Leistungsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse. Hinweise zur Prozessverbesserung geben wir an unsere Mandanten weiter. Unser individueller, risikoorientierter Prüfungsansatz basiert auf den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung oder den International Standards on Auditing unter Berücksichtigung eines optimalen, effizienten und digitalen Prüfungsablaufs im Sinne des Mandanten.
Freiwillige Abschlussprüfungen: Freiwillige Prüfungen bringen Ihnen die benötigten Bescheinigungen oder helfen Ihnen z. B. die Marktakzeptanz Ihrer Abschlüsse zu verbessern. Unsere Leistungen bei freiwilligen Abschlussprüfungen: Freiwillige Jahresabschlussprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Sonderprüfungen mit vorgegebenem Schwerpunkt (z. B. Verwendung von Spendengeldern), Prüferische Durchsicht. Die prüferische Durchsicht zielt darauf ab, die Glaubhaftigkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen. Bei prüferischen Durchsichten handelt es sich um betriebswirtschaftliche Klein- oder Sonderaufträge in der Wirtschaftsprüfung. Dabei wird die Jahres- oder Konzernabschlusserstellung in gewisser Hinsicht “reviewed” mit dem Ziel, die Aussagekraft der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu stärken. Danach ist die prüferische Durchsicht weder eine “normale”, noch eine reduzierte Abschlussprüfung, sondern eine kritische Beurteilung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf Plausibilität.
Sonderprüfungen: Unsere Kompetenz erstreckt sich auch auf folgende Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer: Prüfungen im Sinne des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) einschließlich der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Geschäftsführung, Gründungsprüfungen, Kapitalerhöhungsprüfungen, Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung nach den Grundsätzen des IDW PS 740 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Leistung: Konzernrechnungslegung nach HGB oder IFRS
Der