Asbest Analyse
Asbestanalyse – Ihr Schlüssel zur Sicherheit! In vielen älteren Gebäuden verborgen, birgt Asbest ernsthafte Gesundheitsrisiken. Unsere Expertenanalyse identifiziert versteckte Asbestfasern, schützt Sie vor gefährlichen Krankheiten wie Lungenkrebs und sorgt für eine sichere Umgebung. Handeln Sie jetzt, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – vertrauen Sie auf unsere professionelle Asbestanalyse über unseren Partner CRB – Analyse Service GmbH.
Der Begriff Asbest steht für eine Gruppe sehr beständiger und nicht brennbarer Minerale mit faseriger Struktur. Bis Anfang der 90er Jahre wurden sie vorwiegend zur Wärmeisolation oder zum Brandschutz genutzt. Asbest findet sich in Bremsbelägen und Kupplungen, in Elektro-Geräten, in Maschinen und technischen Anlagen, in Heizungen und vor allem als Baustoff in sehr vielen Gebäuden. Asbestfasern, die in die Lunge gelangen, können eine Asbestose auslösen, eine Verhärtung und Vernarbung des Bindegewebes, und Krebs erzeugen. Inzwischen wurde auch für Asbestersatzstoffe, wie künstliche Mineralfasern, KMF, nachgewiesen, dass sie Krebs auslösen können.
Der Asbest-Test wird mit unserem qualifizierten Partner CRB Analyse Service GmbH durchgeführt.
Die Analyse von Messfiltern (für Luft und Wasser) bezüglich Asbest und Künstlicher Mineralfasern erfolgt entsprechend den Vorgaben der Richtlinien VDI 3492, VDI 3861 Blatt 2, BGI 505-46 und ISO 14966. Dies umfasst Raumluftmessungen, Freigabe-Messungen, Erfolgskontroll-Messungen sowie Status-quo-Messungen.
Raumluftmessungen gemäß Richtlinie VDI 3492, ISO 14966
Gemäß den Asbest-Richtlinien der Bundesländer, speziell der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“, ist es entscheidend, für den Erfolg von Asbestsanierungen und zur Überprüfung der Effektivität temporärer Maßnahmen, die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft zu messen. Diese Messungen erfolgen in Übereinstimmung mit der Richtlinie VDI 3492 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“.
Arbeitsplatzmessungen gemäß DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46)
Gemäß den Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die den Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest in der Bundesrepublik Deutschland regeln, sowie den europäischen Vorschriften Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz, sind Messungen am Arbeitsplatz nach dem
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.
Emissionsmessungen gemäß Richtlinie VDI 3861
Die Messung von geringen Anzahl-Konzentrationen anorganischer faserförmiger Partikel in bewegten, trockenen Staub-Gas-Gemischen, wie sie beispielsweise in Schornsteinen, Rohrleitungen und Kanälen vorkommen, erfolgt gemäß der Richtlinie VDI 3861, Blatt 2 „Messen von Emissionen - Messen anorganischer fasereförmiger Partikeln im strömenden Reingas - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“.
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.
Asbestmessung in Flüssigkeiten
Die Untersuchung von Asbest in Flüssigkeiten wird gemäß der Richtlinie VDI 3492 durchgeführt, die sich mit „Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ befasst.
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.