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Mängelmanagement

Mängelmanagement

Auch nach der Bauabnahme kann es vorkommen, dass noch Mängel behoben werden müssen. Jeder Mangel ist durch die Baufirma zu beheben. Kann der Mangel nicht behoben werde, ist auch eine Preisminderung möglich. Wir unterstützen Sie auch noch in der Phase der Mängelbehebung gerne. Es wird zwischen folgenden Mängeln unterschieden: • geringfügige Mängel • unwesentliche Mängel • wesentliche Mängel Wann es sich um welchen Mangel handelt, ist in der ÖNORM nicht genau definiert. Hier ist jeder Fall einzeln zu analysieren und genau zu protokollieren.
Beweissicherung – Bauzustandsfeststellung

Beweissicherung – Bauzustandsfeststellung

Die Beweissicherung ist die exakte Dokumentation des Ist-Zustandes eines Gebäudes bzw. die Befundung von Bauschäden. Erst diese Bauzustandsfeststellung ermöglicht Ihnen, Schadensersatzforderungen nach Um- und Ausbauten oder im Zuge der Gewährleistung geltend zu machen. Sämtliche Sachbestände müssen vollständig und detailliert erfasst werden, so dass sie beispielsweise im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen: Sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise sind zu sammeln bzw. zu dokumentieren. Sachbeweise können zum Beispiel Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke, wie etwa Gutachten, sein. Tätigkeiten im Vorfeld: • vorhandene Pläne und benötigte Unterlagen erheben • nötige Termine mit den betroffenen Parteien koordinieren Aufnahme des Ausgangszustandes: • Fotodokumentation aller vorhandenen Bauschäden erstellen • eine lagemäßig zuordenbaren Darstellung der Schäden anfertigen • eine Beschreibung des Ist-Zustandes ausarbeiten evtl. Aufnahme des Zustandes nach der Bautätigkeit: • eine weitere Bestandsaufnahme nach Beendigung der Bautätigkeiten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist anfertigen • einen Bericht über die Abweichungen zur Bestandsaufnahme vor Beginn der Bautätigkeiten erstellen • die durch die Bautätigkeit neu entstandenen Bauschäden bzw. die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mängel bewerten
Die Messe hat im Marketingmix eine herausragende Rolle.

Die Messe hat im Marketingmix eine herausragende Rolle.

Dafür gibt es drei gute Gründe: Er/sie ist interessiert! Er/sie hat die Möglichkeit, Ihr Produkt zu "begreifen".
Nutzwertgutachten

Nutzwertgutachten

Als Architekten und Sachverständige erstellen wir – schwerpunktmäßig in Wien – Nutzwertgutachten für jede Projektgröße! Professionelle Beratung und präzise Umsetzung inklusive. Zu unseren Auftraggebern zählen Bauträger, Privatpersonen und Hausverwaltungen. Nutzen auch Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung. Wozu überhaupt ein Nutzwertgutachten/eine Parifizierung? Damit Sie wissen, wie hoch Ihres Eigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft und gleichzeitig, wie hoch der Anteil an den zu zahlenden gemeinsamen Aufwendungen ist. Auf dieser Basis erfolgt der Eintrag im Grundbuch. Die Nutzwertberechnung (die Parifizierung) bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile einzelner Miteigentümerinnen und Miteigentümer (z. B. eines Wohnhauses) zueinander. Indem die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte verglichen werden, wird ein Berechnungsschlüssel festgelegt, der etwa dazu dient, Wohnungseigentum zu begründen oder auch den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln.
Gutachten

Gutachten

Leistungen: - Projektsteuerung - Ausschreibung - Detailplanung - Kostenplanung-/kontrolle - Terminplanung/-kontrolle - örtliche Bauaufsicht
Sanierung

Sanierung

In Breitenlee wurde ein Kindergarten in denkmalgeschützten, total sanierten und nach modernsten pädagogischen und technischen Richtlinien geplanten Räumlichkeiten untergebracht. In Breitenlee im 22. Wiener Gemeindebezirk wurde ein Kindergarten in denkmalgeschützten, total sanierten und nach modernsten pädagogischen und technischen Richtlinien geplanten Räumlichkeiten untergebracht. Eine weitere Besonderheit ist der große Gartenbereich des Standortes, der den Kindern viel Platz zum Spielen bietet. Der Kindergarten schafft mit seinen beiden Familiengruppen und den beiden Kindergartengruppen eine familiäre Atmosphäre.
Baufeuchtemesssung

Baufeuchtemesssung

Bei aufsteigender Feuchtigkeit im Mauerwerk oder nach Wasserschäden ist die Ermittlung der Bauteilfeuchte unabdingbar. In einem ersten Schritt werden hierzu meist Verfahren gewählt, die zerstörungsarm zu einem Erstbefund kommen. Ist danach noch die exakte Bestimmung der Bauteilwerte (Feuchtigkeitsgehalt, hygroskopische Ausgleichsfeuchte, Durchfeuchtungsgrad, Salzgehalte) erforderlich, muss Material des Bauteils entnommen und geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
klimaneutralen Messestand

klimaneutralen Messestand

Gerne präsentieren wir Ihnen das umfangreiche Leistungsspektrum und führen Sie kompetent von der Idee bis zur klimaneutralen Umsetzung Ihres Messeauftritts. Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie umfassend über den Standbau hinaus, damit Ihr Marketing auch hier Früchte trägt!
Bauabnahmen

Bauabnahmen

Mit der Abnahme wird die vertragliche Fertigstellung eines Projektes bezeichnet. Als örtliche Bauaufsicht unterstützen wir Sie abschließend bei der Abnahme Ihres Bauprojekts. Alles wird noch einmal genau protokolliert und bestehende Mängel aufgelistet. Sofern alle Leistungen eingehalten und erbracht wurden, beginnt jetzt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die Bauabnahme ist eine der wesentlichen Pflichten für Sie als Auftraggeber. Unser Team unterstützt Sie zwar in allen Belangen, aber die Verantwortung der Endabnahme liegt bei Ihnen selbst.
Der Messestand als Bühne

Der Messestand als Bühne

auf der Messe haben wir einen beeindruckenden Messestand, auf dem unsere Produkte in markenkonformer Inszenierung präsentiert werden. Wir legen großen Wert auf eine effektive Kommunikation mit den Besuchenden und möchten ihnen ein unvergessliches Erlebnis bieten.
Kostenkontrolle bei Bauarbeiten

Kostenkontrolle bei Bauarbeiten

Während der Bauarbeiten prüfen wir regelmäßig die auflaufenden Kosten. Bei Abschluss der Bauarbeiten erfolgt auch eine abschließende Kostenkontrolle: Wir vergleichen die Leistungsabrechnung der einzelnen Gewerke mit den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag. Jede einzelne Rechnung wird von uns geprüft, gegebenenfalls korrigiert und erst dann freigegeben. Durch begleitende Baustellen-Begehungen stellen wir sicher, dass keine Überzahlungen stattfinden.