Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung enthält Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Brandverhütung.
Die Erstellung obliegt dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber eines Objekts und beinhaltet den Schutz der beschäftigten Mitarbeiter oder Besucher und bestimmte Sachgüter.
Zur Erreichung des angestrebten Schutzziels wird die Brandschutzordnung auf die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Gefahren eines Objektes eigens zugeschnitten und enthält spezifische Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Verhütung von Bränden. Eine allgemein gültige Brandschutzordnung gibt es daher nicht. Sie muss auf dem jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden und muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden.
Eine Brandschutzordnung kann bauaufsichtlich gefordert sein und ist somit Bestandteil der Baugenehmigung einer Anlage!
Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Brandschutzordnung Teil A
richtet sich an alle Personen, Mitarbeiter und Besucher, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und beinhaltet Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil A wird als Aushang laminiert oder im Rahmen gefertigt.
Teil A fertigen wir für Sie in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Arabisch, Japanisch und viele mehr...
Brandschutzordnung Teil B
richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Teil B enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen:
Brandverhütung
Brand- und Rauchausbreitung
Flucht- und Rettungswege
Melde- und Löscheinrichtungen
Verhalten im Brandfall
Brandmeldung
Alarmsignale und Anweisungen
In Sicherheit bringen
Löschversuche unternehmen
Besondere Verhaltensregeln
Teil B der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern in schriftlicher Form gegen Nachweis ausgehändigt werden und ist Teil der jährlichen Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).
Brandschutzordnung Teil C
richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C enthält die Regeln zur Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und bestimmt die verantwortlichen Personen. Die Brandschutzordnung Teil C gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen::
Brandverhütung
Meldung und Alarmierung
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Löschmaßnahmen
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
Nachsorge
Neue Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Gebäude
Für die Sicherheitskennzeichnung ersetzt die DIN EN ISO 7010 die ehemalige BGV A8.
Ob eine Verwendung der "alten" Sicherheitskennzeichen möglich oder der Austausch der Sicherheitskennzeichen in Ihrem Gebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.