EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
Sprint-Kurier ist ein EU lizenziertes Unternehmen für den nationalen und grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr nach Verordnung (EG) Nr. 1072/200
Lizenzpflicht für den Grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 2,5 t
Die EU-Verordnung gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten und tritt am 21. Februar 2022 in Kraft.
Enthalten ist eine Übergangsregelung bis zum 21. Mai 2022.
Damit müssen Unternehmen, die gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 t zulässiger Gesamtmasse betreiben, ab dem 21. Mai 2022 im Besitz einer EU-Lizenz sein.
Voraussetzung für die Lizenzerteilung sind dabei:
- Tatsächliche Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat
- Finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen (abweichend von der Regelung für Fahrzeuge ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse) die ausschließlich Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse einsetzen.
- Fachliche Eignung zur Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen (Verkehrsleiter)
- Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters.
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