Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen in baulichen Anlagen
Gemäß Bauordnung der Bundesländer sind in baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses können Anforderungen an eine Blitzschutzanlage für die bauliche Anlage gestellt werden. Heutzutage kann man für die Errichtung und den Betrieb von Blitzschutzanlagen die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen.