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Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stellen Ihnen einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 WHG und beraten Sie in allen Fragen des Gewässerschutzes. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und unterstützen Sie als Anlagenbetreiber bei der Einhaltung aller gewässerschutzrelevanten Vorschriften. Mit dem Ziel auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken, überwachen und kontrollieren wir Ihre Abwasseranlage. Sollten wir Mängel feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Wir beraten Sie zudem bei der Auswahl geeigneter Verfahren für die Behandlung des Abwassers und für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung der anfallenden Reststoffe. Zur Abwasserverminderung und -vermeidung schlagen wir Ihnen Verfahren vor, um eine Kreislaufführung beziehungsweise Mehrfachnutzung des Wassers zu ermöglichen und/oder um die Schadstoffbelastung des Abwassers zu vermindern. Im Rahmen unserer Informationspflicht schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter und mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Emissionserklärungen

Emissionserklärungen

Wir erstellen Ihre Emissionserklärungen gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Soweit Sie als Anlagenbetreiber gemäß der 11. BImSchV eine Erklärungspflicht haben, müssen Sie Ihre Emissionserklärung für das jeweilige Berichtsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Für die Emissionserklärung steht Ihnen als Anlagenbetreiber die bundeseinheitliche Webanwendung/Datenbank BUBE-Online zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir für Sie als beauftragter Dritter Ihre Emissionserklärung gemäß den Vorschriften des BImSchG und unterstützen Sie insbesondere dabei die ... - emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Vorgänge sowie die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln (Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung). - Kommunikation mit den Behörden zielgerichtet zu führen. - relevanten Daten und Dokumente in der Webanwendung/Datenbank Bube-Online zu dokumentieren. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltmanagementbeauftragte

Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Massen- und Mengenberechnung

Massen- und Mengenberechnung

Wir ermitteln für Sie Flächen, Längen oder Massen als Planungsgrundlage oder für Ihre Abrechnung .
Absteckungen

Absteckungen

Wir übertragen Ihre geplanten Bauvorhaben in die Örtlichkeit. Wir übertragen Ihre geplanten Achsen auf vorhandene Schnurgerüste. Wir übertragen Ihre geplanten Absteckungen von Baugruben, Trassen und Straßenachsen in die Örtlichkeit.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
LED Innenbeleuchtung für Industrie- und Halle

LED Innenbeleuchtung für Industrie- und Halle

LED Industrie- und Hallenlampe - 80W bis 200W für herkömmliche HQL / Hallogenstrahler. Sparen Sie Energie durch moderne LED Beleuchtung. Wir beraten Sie gerne.
Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
LED Strassenbeleuchtung - Leuchtmittel für bestehende Strassen- und Parkplatzleuchten

LED Strassenbeleuchtung - Leuchtmittel für bestehende Strassen- und Parkplatzleuchten

LED Retrofit, 360 Grad LED Korn Birnen für Strassenlampen, Parkleuchten, Industrielampen, Parkplatzbeleuchtung (TÜV geprüft, SKII, IP 65) mit E27 oder E40 Gewinde LED Kornbirnen für Strassenlampen, Parkleuchten, Industrielampen, Parkplatzbeleuchtung (TÜV geprüft, SKII, IP 65) mit E27 oder E40 Gewinde. Wir sind Lieferant für zahlreiche Städte und Gemeinden. Unsere LED Kornbirnen sind in den Lichtfarben 2.200 K (orange/gelb) bis 6.500 Kaltweis verfügbar. Die Kornbirnen können wahlweise mit mattiert oder klarer Abdeckung geliefert werden. Unsere Retrofit Kornbirnen sind vom TÜV zertifiziert, haben 5 Jahre Garantie und eine Lebenserwartung von 50.000 Stunden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website oder rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne. Watt 140lm/Watt: 18 Watt / E27
LED Strassenbeleuchtung - Leuchtmittel für bestehende Strassen- und Parkplatzleuchten

LED Strassenbeleuchtung - Leuchtmittel für bestehende Strassen- und Parkplatzleuchten

LED Retrofit, 360 Grad LED Korn Birnen für Strassenlampen, Parkleuchten, Industrielampen, Parkplatzbeleuchtung (TÜV geprüft, SKII, IP 65) mit E27 oder E40 Gewinde LED Kornbirnen für Strassenlampen, Parkleuchten, Industrielampen, Parkplatzbeleuchtung (TÜV geprüft, SKII, IP 65) mit E27 oder E40 Gewinde. Wir sind Lieferant für zahlreiche Städte und Gemeinden. Unsere LED Kornbirnen sind in den Lichtfarben 2.200 K (orange/gelb) bis 6.500 Kaltweis verfügbar. Die Kornbirnen können wahlweise mit mattiert oder klarer Abdeckung geliefert werden. Unsere Retrofit Kornbirnen sind vom TÜV zertifiziert, haben 5 Jahre Garantie und eine Lebenserwartung von 50.000 Stunden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website oder rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne. Watt 140lm/Watt: 120 Watt / E 40
Tankstellenbeleuchtung, Tankstellenstrahler Retrofit

Tankstellenbeleuchtung, Tankstellenstrahler Retrofit

Tauschen Sie einfach die Hologen-Birnen der Tankstellen Dachstrahler gegen moderne LED Birnen aus. Eine Umrüstung ist immer besser als eine Neuinstallation. Im Austausch von herkömmlichen HQL oder NAV Lampen mit E27 oder E40 Gewinde bieten wir speziell für Tankstellen unseren LED Leuchtmittelersatz. Sie sparen 80 % an Energiekosten, die LED Umrüstung hat sich daher bereits in nur einem Jahr armortisiert.
LED Röhre - 5 Jahre Garantie - TÜV und VDE - 220 Grad Abstrahlwinkel

LED Röhre - 5 Jahre Garantie - TÜV und VDE - 220 Grad Abstrahlwinkel

Unsere 220 Grad LED Röhre bietet optimale Abstrahlung. Das Produkt besitzt eine TÜV und VDE Abnahme. Die LED-Röhre ist in den Längen 60cm, 90cm, 120cm und 150cm erhältlich.
Qualitätsmanagement Inhouse Schulungen und Seminare (QM)

Qualitätsmanagement Inhouse Schulungen und Seminare (QM)

Zielgerichtete Mitarbeiterschulungen im Unternehmen für praktisch gute Arbeit. Bringen Sie Ihr QM-System und Ihre Mitarbeiter auf aktuellen Stand. In Seminaren und Schulungen bearbeiten wir alle qualitätsrelevanten Themen. -> direkt bei Ihnen im Unternehmen -> konkrete relevante Themen
Tragwerksplanung

Tragwerksplanung

(gem. HOAI, LPH 1 – 9) Statische Berechnungen Schal- und Bewehrungspläne Bauüberwachung von Tragwerken Bauen im Bestand
ATEX Explosionsgeschützte LED Leuchte - Zone 1 und 2 / 20, 21, 22

ATEX Explosionsgeschützte LED Leuchte - Zone 1 und 2 / 20, 21, 22

Explosionsgeschützte Lampe Gefahrenbereich I und 2 Zone 20, 21, 22. Diese EX Leuchte besitzt 2 LED Röhren je 1200mm, welche gewechselt werden können. Das Gehäuse besteht aus Aluminium. LED Lampe Explosionsgeschützt , Zone I u II , Zone 20, 21, 22. EX Proof Leuchte IP 65 mit schwerem Aluminium Gehäuse. Ausgestattet mit 2 LED Röhren, welche durch Entriegelung und Öffnung der vorderen Klappe gewechselt werden können. Für Bereicht bis + 80 Grad Celsius. Maße : 1275*125*95mm, Volt: AC85-265V, Lichtfarben: neutral-weiß und kalt-weiß
LED Röhren - 5 Jahre Garantie - TÜV und VDE

LED Röhren - 5 Jahre Garantie - TÜV und VDE

LED Röhren mit 120 Grad und mit 22 Grad Abstrahlwinkel. Besuchen Sie unsere Produktbilder, hier finden Sie alle technischen Angaben und Abbildungen zu unseren LED Röhren.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
GX24q-1 ,  GX24q-2 , GX24q-3 , GX24q-4, GX24q-5 LED Leuchtmittel / Ersatz für Leuchtsofflampe

GX24q-1 , GX24q-2 , GX24q-3 , GX24q-4, GX24q-5 LED Leuchtmittel / Ersatz für Leuchtsofflampe

GX24 Leuchtmittel - LED Leuchtmittelersatz für Philips, Osram GX24q-5 , GX24q-4 , GX24q-3 , GX24q-1, GX24d-1, GX24d-3 als Retrofit bis 54 Watt Led Leuchtersatzmittel / Retrofit GX24q-1 , 2 , 3 , 4 und 5 Mit dem von uns angebotene Leuchtmittel läßt sich wie folgt ersetzen: GX24 Leuchtmittel - LED Leuchtmittelersatz für Philips, Osram GX24q-5 , GX24q-4 , GX24q-3 , GX24q-1, GX24d-1, GX24d-3 GX24 LED TUBE als Retrofit für Osram DELUXE Lumilux GX24 , GX24a, GX24b, GX24c, GX24d DULUX T/E Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. GX24q: GX24q-1 LED Retrofit
GX24q-1 ,  GX24q-2 , GX24q-3 , GX24q-4, GX24q-5 LED Leuchtmittel / Ersatz für Leuchtsofflampe

GX24q-1 , GX24q-2 , GX24q-3 , GX24q-4, GX24q-5 LED Leuchtmittel / Ersatz für Leuchtsofflampe

GX24 Leuchtmittel - LED Leuchtmittelersatz für Philips, Osram GX24q-5 , GX24q-4 , GX24q-3 , GX24q-1, GX24d-1, GX24d-3 als Retrofit bis 54 Watt Led Leuchtersatzmittel / Retrofit GX24q-1 , 2 , 3 , 4 und 5 Mit dem von uns angebotene Leuchtmittel läßt sich wie folgt ersetzen: GX24 Leuchtmittel - LED Leuchtmittelersatz für Philips, Osram GX24q-5 , GX24q-4 , GX24q-3 , GX24q-1, GX24d-1, GX24d-3 GX24 LED TUBE als Retrofit für Osram DELUXE Lumilux GX24 , GX24a, GX24b, GX24c, GX24d DULUX T/E Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. GX24q: GX24q-5 LED Retrofit