Beglaubigte Übersetzung & Apostille für Firmenkunden.
Wir beglaubigen Übersetzungen und bescheinigen damit gemäß den gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Länder die Übereinstimmung des übersetzten Textes mit dem Originaldokument. UnaLingua erstellt für Sie beglaubigte Übersetzungen für Ihre wichtigen Dokumente in und aus allen gängigen Sprachen. Nach der Übersetzung des Textes werden bei einer beglaubigten Übersetzung Beglaubigungsstempel, Beglaubigungsvermerk und die Unterschrift des gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer hinzugefügt. Beglaubigt übersetzt werden in der Regel Dokumente wie Handelsregisterauszüge, Firmenbuchauszüge, sämtlich Behördendokumente, Zeugnisse, Zertifikate, Gutachten, Vollmachten u.v.m.
In seltenen Fällen sind notarielle Überbeglaubigungen erforderlich. Auch diese sogenannte Apostille, unter der man allgemein die Bestätigung der Authentizität einer Urkunde versteht, lassen wir für Sie bei der zuständigen Behörde ausstellen und senden Ihnen die Originaldokumente postalisch zu. Die Begriffe Legalisierung bzw. Legalisiation fallen ebenfalls unter dem Oberbegriff Überbeglaubigung. Während die Apostillen für Länder ausgestellt werden, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, ist die Legalisierung für alle Länder außerhalb des Abkommens vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der Komplexität, Dringlichkeit und Sprachkombination Ihrer Unterlagen werden wir gerne auf Anfrage Ihren individuellen Kostenvoranschlag erstellen. Sprechen Sie uns jetzt an und holen Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Angebot ein!