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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Durch die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr/Gesundheitsgefahr werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb betrachtet. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie Wartung, Instandhaltung und Reparatur. Auch eine evtl. Einbeziehung und Koordination von Fremdfirmen, Beschäftigten, Praktikanten usw. muss dabei beachtet werden. Prozessschritte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: + Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten + Ermitteln der Gefährdungen + Beurteilen der Gefährdungen + Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Stand der Technik) + Durchführung der Maßnahmen + Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen + Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Das Arbeitsschutzgesetz (§ 6 ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Risikobeurteilungen für Maschinen und Anlagen – SIFAS GmbH | Präzise Analyse für maximale Sicherheit

Risikobeurteilungen für Maschinen und Anlagen – SIFAS GmbH | Präzise Analyse für maximale Sicherheit

Die Durchführung von Risikobeurteilungen durch die SIFAS GmbH ist ein essenzieller Schritt, um die Sicherheit Ihrer Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Unsere Experten analysieren systematisch alle potenziellen Gefahren und bewerten das Risiko, das von den Maschinen in Ihrem Betrieb ausgeht. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Sicherheitsmaßnahmen, die helfen, Risiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu maximieren. Mit unseren Risikobeurteilungen stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Eigenschaften und Vorteile: Systematische Analyse potenzieller Gefahren Präzise Risikobewertung von Maschinen und Anlagen Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitsmaßnahmen Erhöhung der Betriebssicherheit und Mitarbeiterschutz
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Unsere Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 3 gewährleistet die Sicherheit Ihrer Arbeitsumgebung und schützt Ihre Mitarbeiter vor potenziellen Gefahren durch defekte elektrische Geräte. Als erfahrene Prüfexperten führen wir regelmäßige Inspektionen gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durch, um sicherzustellen, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Unsere Dienstleistungen umfassen: Sorgfältige Inspektion: Unsere Fachleute überprüfen jedes elektrische Betriebsmittel gründlich auf sichtbare Schäden, Verschleißerscheinungen und Funktionsfähigkeit. Elektrische Messungen: Wir führen elektrische Messungen durch, um sicherzustellen, dass die Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren und den elektrischen Sicherheitsstandards entsprechen. Dokumentation: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns detaillierte Prüfberichte und Dokumentationen, die den Zustand jedes geprüften Betriebsmittels festhalten und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen enthalten. Kennzeichnung: Wir versehen jedes geprüfte Betriebsmittel mit einer Prüfplakette, die das Prüfdatum und das nächste Prüfintervall angibt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren. Mit unserer Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln können Sie sicher sein, dass Ihre Arbeitsumgebung den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten können. Investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens und vertrauen Sie auf die Expertise unserer Prüfexperten.
Schulungen und Seminare für Arbeitssicherheit

Schulungen und Seminare für Arbeitssicherheit

Unsere Schulungen und Seminare für Arbeitssicherheit bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fundierte Ausbildung und Sensibilisierung für wichtige Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz. Als erfahrene Experten im Bereich Arbeitssicherheit verstehen wir die Bedeutung einer umfassenden Schulung, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Unsere Schulungen und Seminare umfassen: Grundlagen der Arbeitssicherheit: Wir vermitteln grundlegende Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften, Risikobewertung, Gefahrenprävention und Notfallmaßnahmen. Ergonomie am Arbeitsplatz: Wir zeigen auf, wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter verbessern kann und wie man ergonomische Risiken minimiert. Umgang mit Gefahrstoffen: Wir informieren über den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, Lagerungsvorschriften, persönliche Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen bei Chemikalienunfällen. Brandschutz: Wir schulen Ihre Mitarbeiter in Brandschutzmaßnahmen, Evakuierungsplänen, Handhabung von Feuerlöschern und Verhalten im Brandfall. Erste Hilfe: Wir vermitteln lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und medizinische Sofortmaßnahmen, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können. Unsere Schulungen und Seminare werden von erfahrenen Fachleuten durchgeführt und können individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten werden. Wir legen Wert auf interaktive Lehrmethoden, Fallstudien und praktische Übungen, um das Lernen effektiv zu gestalten und das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. Investieren Sie in die Schulung Ihrer Mitarbeiter und schaffen Sie eine sicherere Arbeitsumgebung für alle. Unsere Schulungen und Seminare für Arbeitssicherheit sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Sicherheitsmanagement und tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Produktivität zu steigern.
Betriebsmedizinische Betreuung - Gesundheitsberatung & Prävention | SIFAS GmbH

Betriebsmedizinische Betreuung - Gesundheitsberatung & Prävention | SIFAS GmbH

Mit unserer professionellen betriebsmedizinischen Betreuung stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter geschützt sind und Ihr Arbeitsumfeld risiko- und stressfrei bleibt. Unsere umfassenden Leistungen bieten Ihnen Unterstützung in den Bereichen Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen und arbeitsmedizinische Beratung. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern tragen auch zur langfristigen Gesundheit und Motivation Ihrer Belegschaft bei. Bei SIFAS GmbH legen wir großen Wert auf Prävention. Unser Team aus qualifizierten Betriebsärzten und Fachkräften unterstützt Ihr Unternehmen bei der Durchführung von G-Untersuchungen (z.B. G20, G25, G37, G41, G42) sowie bei der Beratung und Schulung zu ergonomischen Arbeitsplätzen, Stressbewältigung und Gesundheitsförderung. Mit maßgeschneiderten Konzepten sorgen wir dafür, dass Ihre Arbeitsplätze sicher und gesund sind. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im betrieblichen Gesundheitsschutz und profitieren Sie von unserem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl physische als auch psychische Gesundheitsaspekte berücksichtigt. Unsere betriebsmedizinische Betreuung ist der Schlüssel zu einer gesunden und produktiven Arbeitsumgebung. Ihre Vorteile auf einen Blick: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben durch professionelle betriebsmedizinische Betreuung Steigerung der Mitarbeitermotivation und Reduktion von Ausfallzeiten Umfassende Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G20, G25, G37, G41, G42) Fachkundige Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen und Stressbewältigung Langfristige Gesundheitsförderung durch Prävention
Ersthelfer Schulung

Ersthelfer Schulung

Ersthelfer können in Notfällen Leben retten! Darum ist es wichtig, dass Sie auf den Ernstfall gut vorbereitet sind. Durch unsere Schulung ist gewährleistet, dass Sie auch im Notfall Erste Hilfe leisten können: hier wird Ihnen kein trockenes, theoretisches Wissen vermittelt, sondern durch praxisnahe Übungen gezielt trainiert, Verletzte zu versorgen und erste Maßnahmen einzuleiten. Bin ich als Unternehmer verpflichtet einen Ersthelfer zu stellen? Ersthelfer im Betrieb sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Anzahl richtet sich dabei nach Betriebsgröße und dem potentiellen Unfallrisiko. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Erst ab mehr als 20 Beschäftigten, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben: Bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben sollten 5 Prozent der Beschäftigten Ersthelfer sein. In anderen Betrieben liegt die Quote bei 10 Prozent. Wer kann betrieblicher Ersthelfer werden? Um als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werde zu können, muss der Betreffende einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs besucht haben und diesen alle zwei Jahre auffrischen.