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Scheren-Hebebühnen SNORKEL S3006P

Scheren-Hebebühnen SNORKEL S3006P

Die SNORKEL S 3006 P ist die Scherenbühne für Handwerker, welche sich für sicheres Arbeiten in der Höhe entschieden haben. Nicht-fahrbare Scherenbühne Arbeitshöhe: 4,0 m Transporthöhe: 1,70 m Eigengewicht: 275 kg bei 240 kg Nutzlast Passt durch jede Standardtür Für sicheres Arbeiten in jeder Höhe Kinderleichte Bedienung Batteriebetriebes Liftsystem Platzsparend verstaubar Hergestellt in Grossbritannien CE-geprüft, SUVA-konform Das Gefahrenpotential bei Arbeiten auf wackligen Leitern, Gerüsten oder Steighilfen ist gross. Die SNORKEL S3006P Scherenhebebühne ist die ideale Hebelösung für Handwerker, welchen Arbeitssicherheit wichtig ist. SNORKEL S3006P ist die «Heavy Duty» Serie für den professionellen Einsatz. Mit einer Scherenbühne von SNORKEL steigern sie durch die kinderleichte Bedienbarkeit die Effizienz beim Arbeitseinsatz. Effizient, sicher & erschwinglich: SNORKEL S3006P! Weniger
Cellophan-Hüllen selbstklebend

Cellophan-Hüllen selbstklebend

Trasparente Cellophan-Hüllen selbstklebend für die Verpackung von Glückwunschkarten, Künstlerkarten und für diverse andere Möglichkeiten. Produkt aus OPP hergestellt. Transparent in diversen Grössen Schweiz: Schweiz Grösse: C6/4=120x325/30
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung