Ingenieurbüro Blume - für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!
Die
gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Initiatoren der
Baustellenverordnung und der Ausbildung des SiGeKo, sind selbst
vorwiegend neubauorientiert.
Deutlich über 50 % des deutschen
Bauvolumens werden jedoch in der Bausanierung abgewickelt, Probleme und
Lösungsansätze unterscheiden sich hier deutlich vom klassischen Neubau.
Vorschrifteneinhaltung,
Haftungsvorteile und verminderte Unfallrisiken sind erster Zweck der
Einschaltung eines Koordinators durch den Bauherrn.
Dabei sollte über
die Forderung nach Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
hinaus der Blick auf den schützenswerten Baubestand und die späteren
Nutzer des Bauwerks nicht ausgeklammert bleiben.
Der Koordinator in
diesem altbauspezifischen Umfeld ist ohnehin auf tiefergehende und
erfahrungsgestützte Kenntnisse der vielseitigen Problemfelder
angewiesen. Dies sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit z. B.:
Generelle Gefährdung allein durch den baulichen Zustand; absturz- oder einsturzgefährdete Bauteile
Holztragwerk mit verminderter Resttragfähigkeit
Abplatzende Putz- oder Gewölbeschalen
Freilegungen zu Untersuchungszwecken vor Baubeginn
Zwischenbauzustände, speziell im Abbruch gefährdeter Baugruppen
Verschärfung
der Gefährdung durch direkten Umgang mit vorhandenen Altlasten (heute
als giftig eingestufte Baustoffe aus früheren Maßnahmen, Kampfmittel,
Chemikalien usw.)
Erhöhter Sicherungsbedarf
des Bestandes durch die Baumaßnahme selbst (z.B. aus
Denkmalschutzgründen oder durch den weiter laufenden Gebäudebetrieb).
Baustellenorganisation im beengten Altbauumfeld
Kostentreibende
Feststellungen nach Baubeginn mangels vorheriger
Kontaminationsbeprobungen (zu spät erkannte Gefährdungen durch DDT,
Lindan, As-best usw.) erfordern erhebliche zusätzliche Sicherungs- und
Entsorgungskosten
„moderne“ Baustoffe in
Kombination mit dem althergebrachten, historischen Materialien; es gibt
auch einfache Lösungen für schwierige Probleme!
gleichzeitiges Arbeiten mit im Vergleich zum Neubau häufig entgegengesetzten Bauabläufen
traurig aber wahr: oft zu beobachtendes Desinteresse der Handwerker an Bestandsschutz
SiGe-Planung im Altbau
Hierin
wären im Idealfall nicht nur die gewerketypischen Gefährdungen und die
entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen darzustellen, sondern darüber
hinaus jene Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, die auch die oben genannten
Problemfelder des Bauvorhabens abdecken.
Eine formale Erfüllung der
Baustellenrichtlinie reicht für den tatsächlichen Schutzbedarf nicht.
Im vielschichtigen Geschehen von Altbausanierung und Denkmalpflege kann
der Planungsbeitrag des SiGeKo das altbautypische Umfeld
berücksichtigen!
Das bringt dem
Bauherrn erheblich mehr Nutzen, als nur Versicherungsaufwendungen der
Berufsgenossenschaft und die Haftung zu reduzieren.