GÄRTNEREI RICKENBACH IN KOBLENZ
Die fachgerechte Pflege von Stauden, Hecken, Büschen, Rasenflächen und Gehölzen ist wichtig für jeden Garten.
Einzel-, Saison- und Jahres- Gartenpflege von Hausgärten, Wohn- und Gewerbeanlagen
Beet- und Rabattenpflege
Jahreszeitliche Gartenpflege (Frühjahrsputz, "Garten winterfest machen")
Düngung von Beet- und Rasenflächen
Heckenschnitt
Laubräumung
Schneiden von Rosen, Stauden, Büschen, Sträuchern und Bäumen
Fällen von Bäumen (bis zu einer bestimmten Größe)
Abfuhr und Entsorgung von Gartenunrat und Gartenabfällen
Lieferung und Ausbringung von Pflanzsubstraten, Kompost und Mulchmaterialien
RASENPFLEGE KOBLENZ
Rasen mähen / Rasenkanten schneiden
Rasendüngung
Vertikutieren von vermoosten und verfilzten Rasenflächen
Rasenkanten stechen
Ausbesserung und Regenerierung von schadhaften Rasenflächen oder Teilbereichen
Rasen aerifizieren:
Aerifizieren ist eine wichtige Maßnahme zur Rasenpflege, die durchgeführt wird, wenn durch eine Bodenverdichtung der Luft- und Wasserhaushalt des
Bodens gestört wird. Ursache für diese Verdichtungen sind sowohl die normale Nutzung der Rasenfläche, als auch die Witterungsbedingungen. Im Gegensatz zum Vertikutieren, mit dessen Hilfe man
abgestorbene Rasengräser sowie organisches Material (Rasenfilz) aus der Grasnarbe entfernt, dient das Aerifizieren der mechanischen Belüftung des Bodens.
Das Ergebnis ist ein gesunder und strapazierfähiger Rasen.
HECKENSCHNITT
Heckenschnitt ( je nach Pflanzenart 1-2 mal jährlich )
Einkürzen und Verjüngen von zu groß gewordenen Hecken
Formschnitt an Zier- und Deko Pflanzen
Starkes Einkürzen ( auf Stock setzen ) von Knicks und Knickpflanzen
Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut
GEHÖLZSCHNITT
Aus- und Rückschnitt von Ziergehölzen und Büschen
Verjüngungsschnitt
Rückschnitt und Verjüngungsschnitt bei Rosen
Spezialschnitte für Formgehölze und Pflanzraritäten
Rodung von Gehölzen und Sträuchern
Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut und Buschwerk
§39, BNatSchG.
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und
andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der
Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen