Behandlungsraumtüren
Die lichte Breite von Türen durch welche Patienten liegend befördert werden, müssen mindestens 1200 mm betragen. Solche Türen dürfen keine Schwellen aufweisen.
Behandlungsraumtüren
Ein Behandlungsraum ist ein Raum, in dem einfachere Eingriffe durchgeführt werden. Die lichte Breite von Türen durch welche Patienten liegend befördert werden, müssen mindestens 1200 mm betragen. Solche Türen dürfen, sofern es sich nicht um Außentüren handelt, keine Schwellen aufweisen.
Die Türen von Untersuchungs- und Behandlungsräumen müssen ausreichend schallgeschützt sein.
Das Sturm Türblatt Confort 46 mm mit einem Türblattwert von 39 dB ist dafür bestens geeignet. Im Element geprüft erreicht die Sturm Tür einen Wert von Rw,P 37 dB. Zusätzlich erfüllt das Türelement auch die Anforderung an den Feuerschutz EI30.
Als Türschließer empfiehlt Sturm einen Freilauftürschließer. Türgriffe müssen ausreichend lang sein und sollen so geformt sein, dass ein versehentliches Einfädeln von Ärmeln erschwert oder verhindert wird.
Die Zarge kann in Holz oder auch in Stahl oder Edelstahl ausgeführt werden. Um eine hohe Schlagfestigkeit zu erzielen empfiehlt Sturm die Türblattflächen mit HPL-Schichtstoffplatten und die Kanten 3-seitig mit PU-Gießharzkanten zu belegen.
Besonderheiten
- kratz- und stoßfester Kunstharz Belag
- hygienisch einfach zu pflegende Oberfläche
- optisch vielfältig gestaltbar
- Türblattkante von Massivholz, ABS (nur stumpf), bis hin zur PU-Kante
- Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Ausführungsvarianten
- mit und ohne Lichtausschnitt
- mit und ohne Seiten-/ Oberteil
- Zargen, Türblattstärke und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich
- Beschläge, Oberflächen und Kantenausführungen in verschiedenen Ausführungen möglich
Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.