Beratung & Planung
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Die geltende EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung verpflichtet jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, behandelt, verarbeitet, zubereitet, lagert, befördert, verteilt oder in Verkehr bringt, dazu, die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen im gesamten Prozessablauf zu ermitteln, nachhaltig zu überwachen und dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Um hygienesensible Bereiche vor einer Kontaminierung zu schützen, müssen deshalb im Bereich des Personalzugangs wirkungsvolle, überlistungssichere Zugangskontrollen eingesetzt werden. Solche Maßnahmen stellen aufgrund ihrer teils recht hohen Komplexität nicht selten eine besondere Herausforderung für die Betreiber dar.
Denn um alle Anforderungen korrekt erfüllen zu können, ist eine größtmögliche Entscheidungssicherheit unerlässlich. Sie lässt sich nur dadurch gewinnen, wenn alle Parameter und Notwendigkeiten vorher erörtert und bei der weiteren Umsetzung letztlich auch berücksichtigt werden können.
Weitere Details hierzu, finden Sie unser dem Button “Planung”.
Planung
Mit unserem langjährigen Know-how in Entwicklung und Beratung sowie unseren CAD-Planungsdienstleistungen bieten wir eine wertvolle und qualifizierte Unterstützung, die Architekten, Fachplanern und Bauherren zugute kommt. Dabei berücksichtigen wir die behördlich zulässigen Ausstattungsoptionen ebenso wie individuelle Kundenanforderungen, die wir durch Sonderanfertigungen im eigenen Haus realisieren.
Ausgehend von einem vorgegebenen bzw. gemeinsam erarbeiteten Anforderungsprofil, das alle wesentlichen funktionellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen berücksichtigt, erstellen wir eine exakte CAD-Planung der vorgeschlagenen Lösung innerhalb der vorhandenen bzw. geplanten Raumsituation.
Dank realitätsnaher Darstellungen sowie detaillierter Informationen über die dafür notwendigen baulichen sowie gebäudetechnischen Voraussetzungen, bieten wir so eine solide Planungs- und Entscheidungsgrundlage, die zudem bereits im Vorfeld den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Prüfung vorgelegt werden kann.