Steuerberatung
Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung
Der Übergang zwischen betriebswirtschaftlicher Beratung und der Steuerberatung an sich ist eigentlich eher fließend.
betriebswirtschaftliche Beratung
ist kaum denkbar ohne auch auf steuerliche Aspekte einzugehen. Gründet man ein Unternehmen, sollte man sich neben den Rahmenbedingungen
auch immer gleich Gedanken machen, welche
steuerlichen Konsequenzen
das haben kann, seine Unternehmung in der genannten Rechtsform zu betreiben. Das beginnt mit der
Art der
Gewinnermittlung
über den
Umfang der Steuerbelastung
sowie u.a. auch den
Steuerberatungskosten
. Kann ein Kleinunternehmer seine Gewinnermittlung noch nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahme-Überschuss-Rechnung) hat eine
Kapitalgesellschaft wie die GmbH Bilanzierungspflicht und ggfs. sogar Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger, die wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Unten sind ein paar wichtige
Aspekte der betriebswirtschaftlichen Beratung
dargestellt, gleichfalls sind dann dort immer auch steuerliche Überlegungen mit eingeschlossen:
Existenzgründungsberatung
Rechtsformwahlberatung aus steuerlicher Sicht
Existenzgründungsgutachten für Zuschussvergabe
Organisationsberatung Rechnungs- und Belegwesen
Anmeldung, Betreuung und Vertretung bei Behörden
Unternehmensplanung
Ergebnisplanung
Liquiditätsplanung
Finanz- und Investitionsplanung, Prognose-rechnung
Steuerbelastungsplanung
Rechtsformwahlberatung aus steuerlicher Sicht
Beratung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen
Finanzierungsberatung
Vergleich Kauf/Leasing
Steuerliche Auswirkung von Anlage-investitionen
Unterstützung bei Bankgesprächen
Oberhalb dieses Textes sind im wesentlichen Aufgaben im Bereich der
Gründungsplanung
sowie begleitende Beratung im Rahmen der aktiven Unternehmenstätigkeit dargestellt. Diese
betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen
Vorüberlegungen
und begleitenden Überlegungen sind wichtig, um das Unternehmen "zum Laufen" zu bekommen.
Im Anschluss dessen ist es für den Unternehmer erforderlich, einen
Entwicklungs- oder Zielprognoseplan
zu erstellen. Ist dieser erst einmal richtig konkretisiert kann man das
Rechnungswesen, dass ja bekanntlich vom Gesetzgeber verpflichtend ist, für die steuerliche
Gewinnermittlung
wunderbar
als Kontrollinstrument
gebrauchen um auf die erwirtschafteten Zahlen mit dem aufgestellten Plan zu vergleichen
(sog. SOLL-IST-Analyse)
Dazu bedient man sich entsprechenden Bilanzkennziffern oder auch Umsatzkennziffern wie z.B. den
Cash-Flow
Innenfinanzierungsvolumen
der eigenen
betrieblichen Tätigkeit. Darauf aufbauend kann man die Kapitalflussrechnung ermitteln, deren beide Seiten die
Mittelherkunft
durch Außenfinanzierung (Eigen- oder
Fremdfinanzierung) oder Innenfinanzierung (Cash-Flow) zum einen sowie
Mittelverwendung
(z.B. für Investitionen) besteht.
Bilanz- und Unternehmensanlayse
Cash-Flow-Ermittlung (Innenfinanzierungsvolumen)
Kapitalflußrechnung (Mittelherkunft und -verwendung)
Kennziffer-Analyse der Unternehmensentwicklung
Unternehmensnachfolge
Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Beratung
Ertragsteuerliche Beratung
Erbfolgegestaltung
Steuerdeklaration
Grundsätzlich sind dies immer wichtige Fragen, die ein Unternehmer im Auge hat, denn er möchte sein Unternehmen oder seine Praxis auch nach Ende seines Berufslebens "in guten Händen" wissen
und/oder finanziell im Alter gut ab