Individuelle Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bei Anbau oder Erweiterung eines Gebäudes aber auch schon bei optischer oder funktioneller Sanierung von Außenwänden und Dächern (z.B. neue Dachhaut bei einem Flachdach oder neuer Außenputz) höherer energetische Anforderungen erfüllt werden. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude sobald mehr als 10 Prozent der jeweiligen Fläche betroffen sind. Die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Dämmmaßnahmen sind individuell vom Bestand abhängig. Der Nachweis zur Erfüllung erfolgt mit einer Berechnung des sogenannten U-Werts (Maß für die Dämmqualität). Dabei ist es wichtig, auch den Feuchteschutz des neuen gedämmten Bauteils nachzuweisen, um eine Schimmelbildung oder Beschädigung des Bauteils durch Feuchte auszuschließen.
Auch wenn Sie unabhängig von einer Erweiterung oder Sanierung eine konkrete energetische Maßnahme umsetzen möchten, berate ich Sie hinsichtlich Bauphysik, gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Förderungen.
Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und potenzielle Sanierungsoptionen für ihr Gebäude ermittelt bekommen möchten, bietet sich bei Wohngebäude die Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans an. Dieser wird aktuell mit bis zu 850 € gefördert. Für Nichtwohngebäude biete ich ein individuellen Beratungsbericht nach DIN 18599 an, welcher aktuell mit bis zu 4.000 € gefördert wird.