Die Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Rechtsschutzfunktion
Definition und Deckungsbereich
Betriebshaftpflichtversicherung
ist in aller Regel der wichtigste Versicherungsschutz eines jeden Unternehmens. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die aus Personen-, Sach-, und daraus folgenden Vermögensschäden resultieren, welche Dritten durch die betriebliche Tätigkeit oder Produkte des Unternehmens zugefügt werden.
Und ein entscheidender, oft übersehener Bestandteil dieser Versicherung ist die passive Rechtsschutzkomponente.
Passive Rechtsschutzkomponente
Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung dient der Abwehr grundsätzlich jeglichen Haftungsanspruchs gegen das Unternehmen, außer aus dem Bereich des Strafrechts. Sie übernimmt die Kosten für die rechtliche Verteidigung, einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, unabhängig davon, ob es am Ende zu einer außergerichtlichen Einigung oder zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt.
Anmerkung: Dieser Rechtsschutz ist insofern “passiv”, als er nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche, sondern die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter finanziert.
Relevanz für Unternehmen
Die Rechtsschutzkomponente der Betriebshaftpflichtversicherung ist von besonderer Bedeutung, da sie Unternehmen ermöglicht, sich gegen so gut wie alle auf ihrer Haftpflicht beruhenden Ansprüche von Dritten effektiv zur Wehr zu setzen, ohne dass befürchtet werden muss, durch die Kosten eines Rechtsstreits in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. In aller Regel steht die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vollen Höhe für die Verteidigungskosten zur Verfügung.
Wichtige Aspekte
Deckungsgrenzen:
Unternehmen sollten die Versicherungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig prüfen und festlegen, um damit sicherzustellen, dass diese im Schadensfall sowohl die potenziellen maximalen Rechtskosten, als auch die Befriedigung begründeter Ansprüche abdecken.
Ausschlüsse:
Obgleich es sich um eine “offene” Deckung handelt (sie also nicht eine abschließende Liste von Risiken versichert, sondern vielmehr alle nicht explizit ausgeschlossenen), sind in der Betriebshaftpflichtversicherung standardmäßig dennoch nicht alle Risiken abgedeckt. Unternehmer müssen ihre Ausschlüsse kennen und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz in Erwägung ziehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung und insbesondere ihre passive Rechtsschutzkomponente stellen damit ein zentrales Element im Risikomanagement von Unternehmen dar. Sie schützen vor unkalkulierbaren Kosten, die durch die Verteidigung gegen Haftungsansprüche entstehen können.
Aus unserer langen Erfahrung als Industrieversicherungsmakler ist in der Mehrzahl der Fälle der Abschluss einer guten und passenden Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. Einer
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Dienstleister, bzw. einer
erweiterten Produkthaftpflichtversicherung
für produzierende B2B-Unternehmen) alleine bereits vollkommen ausreichend, um sämtliche existenzgefährdenden Risiken des Unternehmens im Bereich Rechtskosten abzusichern.