Umzugskostenbeihilfe
Die Umzugskostenbeihilfe hilft bei der Begleichung der Umzugskosten, wenn dies aus eigener finanzieller Mittel nicht möglich ist. Wer sie zum ersten Mal beantragt, steht jedoch zunächst vor vielen Fragen, zum Beispiel welche Dokumente für den Antrag benötigt werden, welche Kosten übernommen werden, wie die Rechnung eingereicht werden muss und worauf man beim Umzugsunternehmen achten muss. Da wir, das bundesweit tätige AVANTI! Umzugsunternehmen, die Umzugskostenbeihilfe akzeptieren, haben wir in der Vergangenheit viel Erfahrung gesammelt und möchten diese hier im kostenlosen Ratgeber zur Umzugskostenbeihilfe weitergeben.
Sie möchten umziehen?
Jetzt den AVANTI! Umzugskostenrechner starten!
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Wo den Antrag stellen?
Umzugskostenbeihilfe durch das Jobcenter
Umzugskostenbeihilfe der Gesetzlichen Rentenversicherung
Voraussetzungen
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Spezielle Anspruchsvoraussetzungen
Kostenübernahme
Was wird im Rahmen der Unkostenbeihilfe der Gesetzlichen Rentenversicherung übernommen?
Was wird nicht übernommen?
Spezielle Anspruchsvoraussetzungen
Fazit
Einleitung:
Der kostenlose AVANTI!-Ratgeber verrät alle wichtigen Tipps und Hinweise zum Antrag auf Umzugskostenbeihilfe. Als Umzugstransportunternehmen unterstützen wir auch Umzüge mit Umzugskostenbeihilfe.
Es gibt viele Gründe, weshalb es manchem nicht möglich ist, seine Umzugskosten selbst zu tragen. Zu diesem Personenkreis können unter anderem ALG I- und ALG-II-Bezieher, aber auch Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gehören. Ist ein Umzug beispielsweise beruflich bedingt, aus gesundheitlichen Gründen (Barrierefreiheit) notwendig, die Wohnung nach dem Auszug der Kinder zu groß und das Jobcenter übernimmt die Kosten nur bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße, ist ein Umzug oftmals sinnvoll. Du kannst dich aber auch dazu entscheiden, den übersteigenden Betrag der Wohnungsmiete selbst zu zahlen.
Leider findet sich nicht immer schnell eine passende neue Bleibe, die den eigenen Wünschen und den Anforderungen des Jobcenters entspricht. Übrigens kann eine Umzugskostenbeihilfe, also ein Zuschuss zu den Umzugskosten, beim Jobcenter oder alternativ beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Erst wenn der Antrag positiv beschieden wurde, solltest du den neuen Mietvertrag unterzeichnen. Unterschreibst du ihn vorher, wirst du keinen Umzugskostenzuschuss des Jobcenters erhalten.
Wo den Antrag stellen?
Umzugskostenbeihilfe durch das Jobcenter:
Auf Antrag werden die Umzugskosten vom Jobcenter bezuschusst. Bevor du den neuen Mietvertrag unterschreibst, warte bitte die schriftliche Zusage des Jobcenters ab. Das Jobcenter kann Pauschalen für den Mietwagen, die Umzugskartons sowie die Verpflegung der Umzugshelfer zahlen. Dieses Geld wird zusätzlich zu den regulären Leistungen gewährt. Für die Organisation und Durchführung des Umzugs bist du selbst zuständig. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Umzugsfirma ebenfalls vom Jobcenter bezuschusst. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es dem Leistungsempfänger nicht möglich ist, den Umzug selbst durchzuführen. Sehr gern unterstützt dich unser AVANTI! Umzugsunternehmen bei der Beantragung dieses Zuschusses.
Die rechtliche Grundlage über die Gewährung von Zuschüssen im Falle eines Umzugs findet sich unter anderem in den Sozialgesetzbüchern, und hier vor allem im SGB II. Besonders wichtig ist hier der § 22 Abs. 6 SGB II, der folgendes besagt: „Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch