Bemessungswasserstand (BWS) und Baugrundgutachten
Eine selbstverständliche Forderung jedes Bauherrn oder Käufers eines Hauses ist ein dauerhaft trockenes Gebäude, in dem auch keine Feuchteschäden eintreten können. Wie die entsprechenden Statistiken der Bauschäden zeigen, ist dieses immer noch allzu oft nicht der Fall. Die Folge sind dann langwierige Auseinandersetzungen der am Baubeteiligten, die oft vor Gericht enden.
In der DIN 18 533 – Abdichtung erdberührten Bauteile wird ausführlichst beschrieben, wie gebaut werden muss, damit über die erdberührten Bauteile kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Dazu muss das Baugrundgutachten zwei wesentliche Angaben liefern.
Zunächst muss es Angaben zum höchsten zu erwartenden
Grundwasserstand
enthalten. Dazu sammelt der Geotechniker alle Daten über das Grundwasser und leitet daraus den Höchsten Grundwasserstand
(HGW)
ab. Große Genauigkeit ist dort vorhanden, wo langfristige Pegelmessungen mit kurzfristigen Messintervallen zur Verfügung stehen. Noch besser ist, wenn dazu die Wasserstandsdaten des im hydrogeologisch mit dem Grundwasser im Zusammenhang stehenden Flusses vorliegen, wie z.B. am Rhein oder an Spree und Havel.
Aber auch ohne Pegeldaten kann der erfahrene Gutachter anhand der vorhandenen Schichten, deren Verlauf und Durchlässigkeit den höchsten möglichen Grundwasserstand
(HGW)
abschätzen. Hinweise dazu geben u.a. Strukturen, Farbwechsel usw. im Boden und der Verlauf der Geländeoberfläche. Insbesondere wenn Messungen fehlen, muss der Gutachter seinen AG auf die Ungenauigkeit seiner Abschätzung des
und die damit verbundenen Risiken hinweisen. Bei ausreichendem Vorlauf der Baugrunduntersuchung kann ein Meßpegel, der entsprechend überwacht wird, die Datenlage entscheidend verbessern.
Wichtig für die Wahl der Abdichtung ist oft die Angabe der
Durchlässigkeit
des Untergrundes. Ist sie niedriger als 1×10^-4 m/s, dann kann sich um das Gebäude Staunässe bilden. Auch dann schreibt die DIN 18 533 die Wassereinwirkungsklasse W 2- E vor und eine wasserdruckhaltende Abdichtung. Dieser Fall ist in den meisten Regionen Mitteleuropas zu berücksichtigen.
Wenn das Gebäude über dem
liegt, muss wegen der geringen Durchlässigkeit der Böden trotzdem druckwasserhaltend abgedichtet werden. Eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte ist nur zulässig, wenn das Sicker- und Schichtwasser über eine Dränage ferngehalten wird. Das Dränwasser muss dann in den Kanal (nach den Entwässerungssatzungen meist nicht zulässig) eingeleitet oder in besser durchlässigen Schichten versickert werden. Hier beraten wir dann den Objektplaner, um eine optimale Lösung zu finden. Entsprechend angepasste Lösungen hat unsere hydrogeologischen Abteilung entwickelt.
Die beiden Angaben aus der Geotechnik reichen aber noch nicht, um ein trockenes Haus herzustellen. Berücksichtigt werden muss auch noch das höchste anzunehmende Hochwasser
(HHW)
, wie die DIN 18533 fordert. Als
Bemessungswasserstand
anzusetzen ist dann jeweils der höchste Wert.
Außerhalb der Talauen rechnet man aber generell nicht mit Hochwasser und entsprechende Angaben fehlen auch. Gerade die letzten Starkregenereignisse an Ahr oder Erft zeigen, welche Schäden das
Oberflächenwasser (HOW)
auch außerhalb der Flüsse anrichten können. Deshalb muss in Zukunft diesem
wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Wahrscheinlich nehmen Häufigkeit und Wassermenge bei den Starkregenereignissen weiter zu. Daraus folgen erhöhte Risiken durch Überflutungen, seien sie verursacht durch Kanal