Altholz - Entsorgung
Recycling/Verwertung: Es wird grundsätzlich in stoffliche und energetische Verwertung unterschieden.
Altholz - Entsorgung
AVV-Kapiel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1702:
Holz, Glas und Kunststoff
AVV-Abfallschlüssel 170201/170204*:
Altholz, Industrieholz bzw. Industrierestholz
Unterscheidung/Deklaration:
AI - 1702101:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes, unbehandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel
wie z. B. Paletten, Transportkisten, naturbelassenes Vollholz, Roh-Holzverschnitt etc.
AII/III - 170201:
verleimtes, beschichtetes, unbehandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel wie
z. B. Holzwerkstoffe, Verbundholz, Spanplatten mit und ohne Beschichtung etc.
AIV - 170204*:
mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz wie z. B. Dachlatten, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, behandelte Fenster und Türen, Brandholz etc.
Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als "gefährlicher Abfall", ehem. als "besonders überwachungsbedürftiger Abfall" bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem "*" gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht. Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung.
Dichte:
Altholz hat in Regel eine Dichte von 0,2 to/m³ (Angabe ohne Gewähr)
Recycling/Verwertung:
Es wird grundsätzlich in stoffliche und energetische Verwertung unterschieden.
Für die stoffliche Verwertung werden insbesondere unhandelte, lediglich mechanisch bearbeitete Sortimente verwendet. Jene werden als Recyclingprodukt in der Spanplattenindustrie eingesetzt.
Vornehmliches Ziel der energetischen Verwertung ist die Substitution von Primärenergieträgern wie Kohle, Öl oder Erdgas. Das Altholz wird hier als CO² neutraler Brennstoff herangezogen.
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Die angegebenen AVV-Schlüssel-Nr. sind exemplarisch zu verstehen. Die AVV-Nr. und die damit verbundene Deklaration kann abweichen und richtet sich nach dem zu entsorgenden Abfall.