Entsorgung anfragen
Baustellenabfall ohne Gipsabfall
Gemischter Bau- und Abbruchabfall kann auch nicht mineralische Materialien (Holzreste, Plastik, Folie) enthalten. Gipskarton und Sonderabfall dürfen nicht mit gemischtem Baustellenabfall entsorgt werden.
Bauschutt
Besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, wie Mauerwerk, Beton, Ziegel, Fliesen und Kalksteinen. Die maximale Kantenlänge darf 60 cm nicht überschreiten.
Dachpappe (gefährlich, ungefährlich)
1. Teerhaltige Dachpappe, auf älteren Gebäuden, hergestellt meist vor 1975, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2. Bituminöse Dachpappe, werden seit den 1970er Jahren anstelle von Teer verwendet. Dachpappe kann nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Metalle
Metallschrott kann erneut Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden. Je nach Beschaffenheit, Größe und Anhaftung an den jeweiligen Schrott werden unterschiedliche Preise auf dem Weltmarkt erzielt.
Mineralfaserabfall KMF, (gefährlich, ungefährlich)
1. Ungefährliche Mineralfaserabfälle sind Dämmmaterialien wie Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle. Annahme nur in luftdicht verpackten Säcken.
2. Gefährliche Mineralfaserabfälle haben schädliche Verunreinigungen, bestehen aus gefährlichen Stoffen oder enthalten solche. Annahme nur in luftdicht verpackten Säcken.
Porenbeton (Ytong)
Besteht aus Quarzsand, Zement, Kalk, Wasser und Aluminiumpulver, ist sehr leicht und lässt sich ähnlich wie Holz sehr gut schneiden. Porenbeton ist als Monocharge zu entsorgen und kann nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Gipsabfälle
Als Gipsabfall wird Material wie Gipsputz bezeichnet. Gipskartonplatten oder andere Gipsbaustoffe sind als Monocharge zu entsorgen und können nicht mit dem Baustellenabfall vermischt werden.
Asphalt, Straßenaufbruch (bitumenhaltig, teerhaltig)
teerhaltige (pechhaltige) Asphalt
enthält sogenannte PAK und ist aufgrund seines krebserregenden Potentials in Deutschland verboten. Seit den 1970er Jahren wurde diese vollständig durch
bitumenhaltigen Asphalt
ersetzt.
HBCD-haltiger Dämmstoff
Dämmstoffplatten mit HBCD werden nicht mehr als gefährlich eingestuft. Jedoch gilt ein Getrennthaltungs- und Vermischungsverbot und ist zu dokumentieren. Auf Antrag darf HBCD-haltiger Abfall mit anderem Abfall gemischt und mit Nachweis in die Verbrennung gegeben werden.
Bauschutt