Was unser Detektiv für Sie gegen Arbeitszeitbetrug tun kann
Bei Ihren Überlegungen sind Sie darauf gestoßen unserer Detektei und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, um sich durch Fachleute vertreten zu lassen. Im Gespräch haben Sie unserem Detektiv und Ihrem Anwalt geschildert, dass Sie den Verdacht haben, dass Ihr Mitarbeiter falsche Arbeitszeiten angibt und Sie ihn deshalb fristlos entlassen möchten. Nun ist es an der Zeit unsere Wirtschaftsdetektei zu beauftragen und überprüfen zu lassen, ob Ihr Mitarbeiter wirklich zu viel Arbeitszeit berechnet. Um die fristlose Kündigung auszusprechen, werden Sie und der vertretende Anwalt handfeste Beweise benötigen, denn so eine außerordentliche Kündigung ohne die richtigen Beweise ist eine unmögliche Angelegenheit. Der Wirtschaftsdetektiv des EDR wird versuchen, die entsprechenden Beweise zu erbringen und Ihrem Mitarbeiter nachweisen, dass er zu viel Arbeitszeit berechnet und falsche Angaben zur Masse seiner Arbeitsstunden macht.
Foto:Uhr kaputt Copy Rainer Sturm/pixelio.d