2, ÖNORM L1122 – Baumpflege und Baumkontrolle
Erfordernisse der Befundung der Sichtkontrolle Seite 8.
Die Sichtkontrolle stellt eine sorgfältige, äußere, fachkundige Belichtung dar und erfolgt in regelmäßigen Abständen. Sie umfasst die Baumzustandserfassung, die Beurteilung der erhobenen Merkmale, der Vorschlag notwendiger Maßnahmen sind Bestandteile der Sichtkontrolle.
Eine jährliche Kontrolle ist anzustreben.