Prüfungen & Instandhaltungen
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen sind die Einhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien unbedingte Voraussetzungen für die Vermeidung von Gefährdungen aller Art. Daher sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrende Prüfungen von Krananlagen nach den Vorschriften DGUV-V52 gesetzlich vorgeschrieben.
Neben der Aufnahme des allgemeinen Zustandes eines Kranes durch Sichtprüfung werden auch Funktionsprüfungen durchgeführt. Diese stellen sicher, dass sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet und keine Gefährdung für Menschen und Sachen darstellt. Werden Mängel festgestellt, können diese fachgerecht durch unsere Experten beseitigt werden
Wir sind Experten für sicherheitsrelevante Prüfungen:
Unsere auf Kranprodukte geschulten, spezialisierten und befähigten Sachkundigen garantieren zuverlässige Prüfungen
Wir wenden gängige Prüfwerkzeuge an
Dokumentationen der Prüfung in Form von Prüfberichten und Inventarlisten mit unserem eigens entwickelten Softwareprogramm direkt am Laptop
Wir bieten folgende Prüfungen an:
Inspektion nach dem DGUV Grundsatz 309-001 „Prüfungen von Krane“
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbereich z.B. Traversen, Rundschlingen, Hebeketten
Abnahmeprüfungen nach Neuinstallation oder nach wesentlichen Änderungen von Krananlagen
Elektroprüfung an ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3