Flüssiggas-Flaschen Haushalt und Camping
Flüssiggas-Flaschen sind ideal für die Versorgung von Geräten mit geringem Verbrauch
(Haushalt, Freizeit, Camping und Gewerbe).
Es gibt Kleinflaschen, die ein Füllgewicht von 5 oder 11 kg besitzen. Diese sind als Pfand-, Tausch- und Eigentumsflaschen erhältlich. Neben Kleinflaschen gibt es Großflaschen. Ihr Füllgewicht beträgt 33 kg.
Sie sind als Pfandflaschen erhältlich und auch für einen größeren Verbrauch geeignet.
Reicht eine 1-Flaschenanlage nicht aus, werden mehrere Flaschen in einer Batterie
zusammengeschaltet. Flüssiggasflaschen — auch entleerte! — sind stehend aufzubewahren.
Pfandflasche: Gegen ein einmalig zu entrichtendes Pfand erhält der Kunde eine Flüssiggasflasche,
die den neuesten Sicherheitsvorschriften entspricht. Die Flasche ist mit dem Namen des Versorgungsunternehmens versehen und als Pfandflasche gekennzeichnet. Die Nutzung ist zeitlich
unbegrenzt. Bei Rückgabe wird das Pfand rückerstattet. Pfandflaschen werden ausschließlich von
den Abfüllstationen nachgefüllt, die zu dem Flüssiggas-Unternehmen gehören, von dem der Kunde
sie erworben hat.
Tauschflasche: Sie ist immer durch einen grauen Anstrich als solche gekennzeichnet. Es wird
einmal ein Nutzungsrecht erworben. Überall dort, wo Flüssiggas erhältlich ist, kann die leere
Flasche gegen eine gefüllte, ebenfalls graue Flasche getauscht werden.
Dies ist gerade beim Freizeiteinsatz, z.B. Camping von Vorteil.
Die Campingflaschen unterliegen ebenso wie die normalen Flüssiggasflaschen einer zehnjährigen
Prüffrist. Die vorgeschriebene Kennzeichnung der Flaschen ist in der Behälterwand eingeprägt. Es
gibt spezielle Camping-Flüssiggasgeräte mit denen gekocht, gebraten, gebacken, gegrillt, gekühlt,
geheizt, beleuchtet und Warmwasser erzeugt werden kann. Mit Kartuschen und
Druckgaspackungen können kleine Kocher, Leuchten etc. betrieben werden. Es gibt auch spezielle
Wohnwagen-Heizgeräte, die mit Flüssiggas betrieben werden.
Geprüfte Sicherheit hat Ihren Preis
Propangasflaschen für Camping, Freizeit und Gewerbe werden streng kontrolliert. Pfandflaschen, so
will es das Gesetz, werden alle 15 Jahre auf ihre Sicherheit hin überprüft, Grauflaschen sogar alle
10 Jahre. Zusätzlich zu den vom Gesetzgeber ohnehin verlangten umfangreichen Generalprüfungen
kontrolliert der Abfüller jede Flasche auch noch bei der Befüllung.
Das gilt sowohl für Grauflaschen als auch für Pfandflaschen, die dem Unternehmen gehören.