Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Entdeckung und Meldung eines Einbruchsversuchs an die Polizei oder einen Sicherheitsdienst.
Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Entdeckung und Meldung eines Einbruchsversuchs an die Polizei oder einen Sicherheitsdienst. Damit werden Diebstähle verhindert und Firmen-Know-how vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Mit Überfallmeldeanlagen (ÜMA) können Mitarbeiter einen manuellen Überfallalarm während oder nach einem Überfall auslösen. Für bestimmte Branchen wie Banken oder Juweliere sind EMA/ÜMA mit bestimmten Mindestanforderungen vorgeschrieben. EMA/ÜMA mit Anschluss an die Polizei unterliegen ebenfalls bestimmten Voraussetzungen.
Mehr als ein Drittel aller Einbrüche scheitert an vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen!
Einbruchmeldeanlagen:
wirken abschreckend. Die Gefahr von Einbrüchen und Diebstählen wird vermindert,
alarmieren im Notfall Polizei oder Sicherheitsdienste,
lassen Dieben und Einbrechern weniger Zeit,
warnen Personen in der unmittelbaren Umgebung.
Der Einbruchschutz in Wohnräumen wird besonders gefördert. Schlentzek & Kühn berät Sie gerne über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Schlentzek & Kühn besitzt als anerkannter Sicherheitsfacherrichter das notwendig Know-how und die langjährige Erfahrung, Einbruchmeldeanlagen fach- und normgerecht zu projektieren, zu installieren und instandzuhalten. Dabei sind für EMA/ÜMA sind insbesondere zu beachten:
DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen
DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
DIN EN 50131-1; VDE 0830-2-1:2010-02 Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau