Warntafeln für den Transport von Abfällen und TIR-Schilder
SSM® Abfallwarntafeln in klappbarer oder starrer Ausführung entsprechen hinsichtlich der Anforderungen an die Kennzeichnung der Fahrzeuge dem § 10 des Abfallverbringungsgesetztes in der jeweils geltenden Fassung. Haben Sammler und Beförderer Ihre Fahrzeuge, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben Sammler und Beförderer Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln zu versehen (A-Schilder). Das gilt nicht für Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
TIR ist die Abkürzung für die französische Bezeichnung „Transport Internationaux Routiers“. Damit ist ein internationaler Straßenverkehr gemeint. SSM® TIR-Schilder machen kenntlich, dass die transportierte Ware fest verplombt ist und nur im Start- und Zielland vom Zoll kontrolliert wird. Somit muss der LKW nicht an jeder Landesgrenze anhalten. Das spart Zeit und Geld – sowohl für die Spedition als auch den Zoll.