Hitzebehandlung
Hitzebehandlung nach IPPC-Vorschrift (ISPM Nr. 15)
Die neuen Bestimmungen einiger Überseeländer (China, USA, Kanada, Mexico, Australien, Neuseeland, Indien, Korea, etc.) bezwecken die Vermeidung des Einschleppens von Schadenserregern mittels Holzverpackungen aus Massivholz. Deshalb gelten für die Behandlung von Holzverpackungen beim Export in diese Länder besondere Vorschriften.
Für Sie hat das aber keinerlei bürokratische Auswirkungen - teilen Sie uns mit, wo die Reise hingeht und den Rest erledigen wir!
Auf Ihren Wunsch behandeln wir alle unsere Produkte (Paletten, Aufsetzrahmen und Kisten) mittels Heat-Treatment. Diese Verpackungsmittel sind mit einem eigenen Logo versehen. Außerdem erhalten Sie mit jeder Lieferung ein Zertifikat über die Rindenfreiheit und über die durchgeführte Hitzebehandlung. Unsere vom Land Steiermark vergebene Registernummer lautet AT-ST8027.