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Energieausweise: Erstellung und Bewertung von Energieausweisen für Wohn- und Gewerbegebäude

Energieausweise: Erstellung und Bewertung von Energieausweisen für Wohn- und Gewerbegebäude

Die Gers Erneuerbare Energien GmbH bietet die Erstellung und Bewertung von Energieausweisen für Wohn- und Gewerbegebäude an. Unsere Experten analysieren den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und erstellen einen detaillierten Energieausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Dieser Ausweis bietet nicht nur eine umfassende Übersicht über den Energieverbrauch, sondern ist auch ein wichtiger Faktor bei Immobilienverkäufen und -vermietungen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und energetisch optimiert ist. Vorteile der Energieausweiserstellung: Detaillierte Analyse des energetischen Zustands Ihrer Immobilie Erstellung von Energieausweisen gemäß gesetzlichen Vorgaben Wichtig für Immobilienverkäufe und -vermietungen Transparente Übersicht des Energieverbrauchs Unterstützung bei der Optimierung der Energieeffizienz
Handelsrechtsberatung, Freihandelsabkommen-Beratung

Handelsrechtsberatung, Freihandelsabkommen-Beratung

Unsere Freihandelsabkommen-Beratung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um die Vorteile von Freihandelsabkommen optimal zu nutzen. Wir helfen Ihnen, die Komplexität der Freihandelsabkommen zu meistern und Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren. Unser Team aus erfahrenen Fachleuten steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass alle Freihandelsabkommen-Anforderungen korrekt und fristgerecht erfüllt werden. Mit unserer Freihandelsabkommen-Beratung minimieren Sie das Risiko von Verzögerungen und Strafen. Wir bieten umfassende Beratung zu internationalen Handelsabkommen, Präferenznachweisen und Ursprungsregeln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Freihandelsabkommen-Prozesse effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
Rechtliche und behördliche Beratung

Rechtliche und behördliche Beratung

Rechtliche und behördliche Beratung ist ein wesentlicher Service, der Unternehmen hilft, sich in komplexen rechtlichen und regulatorischen Umgebungen zurechtzufinden. BEY's GmbH bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Mit einem tiefen Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und einem erfahrenen Team stellt das Unternehmen sicher, dass alle Beratungen den höchsten Standards entsprechen. Diese Dienstleistung ist ideal für Unternehmen, die ihre rechtliche und regulatorische Compliance optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen möchten. Durch den Einsatz fortschrittlicher Analysetools und -techniken gewährleistet BEY's GmbH, dass alle rechtlichen und behördlichen Beratungen präzise und aussagekräftig sind. Die Fähigkeit, fundierte Empfehlungen zu geben und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, macht BEY's GmbH zu einem vertrauenswürdigen Partner für Unternehmen, die auf rechtliche und regulatorische Compliance angewiesen sind. Vertrauen Sie auf die Expertise von BEY's GmbH, um Ihre rechtliche und regulatorische Strategie erfolgreich umzusetzen.
Produkte und Dienstleistungen:

Produkte und Dienstleistungen:

Notarin Dr. Vera Richter, Notarin in Günzburg betreut private und gewerbliche Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel Ihr Immobilienkauf, die Weitergabe von Vermögen an andere Generationen, Firmenumstrukturierungen, Ihr Ehevertrag oder Themen wie Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Als Ihre Notarin werde ich hier gerne für Sie tätig. Hierbei ist mir und meinem Team wichtig, uns Zeit für Ihr Anliegen zu nehmen, juristische Sachverhalte verständlich zu erläutern und rechtssichere, individuell auf Ihre Situation abgestimmte Gestaltungslösungen zu entwickeln. Wir freuen uns auf Ihren Besuch hier in Günzburg!
Abfallrecht

Abfallrecht

Grundlage für das Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen). Kreislaufwirtschaftsgesetz Zweck dieses Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Die Vorschriften dieses Abfallrechts gelten für: die Vermeidung von Abfällen sowie die Verwertung von Abfällen, die Beseitigung von Abfällen und die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, neben der Ressourcenschonung Abfälle zu reduzieren, insbesondere die Abfälle zur Beseitigung. Hierunter fallen die Abfälle auf Deponien und die zur Vernichtung. Falls Abfall nicht vermieden werden kann, ist nach Wegen zu suchen, ihn stofflich oder energetisch zu verwerten. Um Stoffe wieder verwerten zu können, muss man sie erst einmal vernünftig trennen. Wenn man dies direkt am Entstehungsort schafft, kann dies zu einer lukrativen Betriebskosten-Einsparung führen. Zusätzlich werden Mitarbeiter gegenüber ihrer Umwelt sensibilisiert und man kann die saubere Mülltrennung als positives Aushängeschild für sein Unternehmen verkaufen. Neben der Kosten- und Ressourcenschonung ist es zusätzlich notwendig, spezielle Stoffe aus Sicherheitsgründen getrennt zu sammeln und zu entsorgen, da es sonst zu Unfällen und Störfällen kommen kann. Bei der Einstufung der Stoffe wird unterschieden in gefährliche Abfälle zur Verwertung (AV*) gefährliche Abfälle zur Beseitigung (AB*) Abfälle zur Verwertung (AV) Abfälle zur Beseitigung (AB) Abfallnachweisverordnung Jede Abfallart ist nach Abfallverzeichnis-Verordnung (kurz AVV) einem sechsstelligen Abfallschlüssel zuzuordnen. Die möglichen Abfallschlüssel sind im Anhang des AVV aufgelistet. Der Abfallschlüssel für einen gefährlichen Stoff ist zusätzlich mit einem (*) gekennzeichnet. Das AVV unterliegt kontinuierlich Veränderungen; 🔗 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Gefährliche Abfälle können über einen Einsammler, der für diese jeweilige Abfallart einen Einzelentsorgungsnachweis hat, entsorgt werden. Voraussetzung hierfür ist, der Abfallerzeuger bleibt pro Jahr in der Summe an gefährlichem Abfall unter 20 Tonnen. Wenn nicht, muss er selbst einen Einzelentsorgungsnachweis bei der zuständigen Behördenstelle mit dem Formularwesen / Einzelentsorgungsnachweis (EN) der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) beantragen und dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) nachkommen. Abfallbeauftragter Fällt ein Anlagen-Betreiber unter § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, hat er einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Sie haben darüber hinaus noch Fragen zum Abfallrecht? Gerne werde ich Ihre Fragen zum Abfallrecht beantworten und Sie bei der Umsetzung hierzu unterstützen!
Avocat droit commercial Lausanne

Avocat droit commercial Lausanne

Maître Bart Burba, avocat d’affaires à Lausanne. Spécialisé en droit commercial. Je suis Maître Bart Burba, avocat d’affaires à Lausanne dans le canton de Vaud en Suisse romande. Mon cabinet Fisc Avocat est spécialisé en droit commercial et droit fiscal. Je conseille au quotidien des entreprises sur toutes les questions liées au droit des affaires et au droit des sociétés. Grâce à mon expertise pointue en fiscalité, je guide mes clients professionnels et particuliers sur leur stratégie d’optimisation fiscale, la création de sociétés ou encore les transactions immobilières. Avocat en droit commercial à Lausanne, je maîtrise parfaitement les règles et réglementations qui régissent les activités économiques.