Kettenprüfung Sichtprüfung
Kettenpüfung nach DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8, Abschnitt 3.15.2.1
Anschlagketten unterliegen Schäden verursachenden Einflüssen. Die Verwendung von beschädigten Anschlagketten kann zu gefährlichen Situationen, schlimmstenfalls zu Personenschäden führen. Die Prüfung von Anschlagketten erfordert deshalb besondere Sorgfalt und wird ausschließlich von sachkundigem und geschultem Personal gemäß dieser Prüfanweisung ausgeführt.
Der Umfang der Prüfung erstreckt sich auf die vollständige Anschlagkette einschließlich der Aufhängeglieder und Kettenverbindungselemente, Haken und anderer geschmiedeter Zubehörteile. Die Prüfung wird gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8, Abschnitt 3.15.2.1 in regelmäßigen Abständen von längstens einem Jahr durchgeführt.
Defekte Ketten und Bauteile werden außer Betrieb genommen, wenn eine Instandsetzung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Sicht- und Maßkontrolle
Die Sichtprüfung ist eine visuelle Kontrolle und erstreckt sich auf den Befund der einzelnen Bauteile, den bestimmungsgemäßen Zusammenbau, die Vollständigkeit und die Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Sie dient der Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel und erfolgt unter Zuhilfenahme geeigneter Meßinstrumente (Prüf-, Grenzlehre, Winkelmesser, Meßschieber, etc.).