Unterlegkeil
Unterlegkeile werden auch U-Keil oder Hemmschuh genannt.
In Deutschland sind laut §41 StVZO ein beziehungsweise zwei Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Arbeitsmaschinen je nach Zuordnung von bestimmten Gewichtsbereichen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen sicher und frei zugänglich mit Halterungen zur Handhabung sein.
Sie dienen zur zusätzlichen Feststellung von Fahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen im abgestellten Zustand. Defekte oder fehlende Unterlegkeile müssen daher, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, erneuert werden.
Unterlegkeile haben verschiedene Unterscheidungsmerkmale:
Material – Blech (meist verzinkt), Kunststoff oder Hartplastik
Bauart – fest oder klappbar
Handling – ohne Griff, angesetzter Griff oder integrierter Griff
Hersteller – zum Beispiel AL-KO, Knott oder Tripus
Halterausführung – mit Bügel, mit Sicherungsfeder oder zum Einklemmen