Klimaschutzpaket und Ölheizungen
Klimaschutzprogramm - welche Auswirkungen hat es für Ölheizungen?
Zu den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung gehört auch das neue Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften zu Heizungsmodernisierung und dem zukünftigen Heizungsbetrieb. Die Berichterstattung rund um das Gesetz hat bei Besitzern von Ölheizungen für viel Wirbel und Verunsicherung gesorgt.
Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Zukunft der Ölheizung.
Ist der Betrieb von Ölheizungen weiterhin erlaubt?
Ja, Sie dürfen Ihre bestehende Ölheizung weiterhin betreiben. Das gilt aufgrund des Bestandsschutzes auch über das Jahr 2026 hinaus. Der Tausch gegen ein neues, effizienteres Öl-Brennwertgerät ist bis Ende 2025 möglich. Sie verringern damit Ihren Heizölbedarf und reduzieren die CO2-Emissionen.
Ebenfalls wichtig: Auch mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sind Sie selbst nach 30 Jahren nicht verpflichtet, Ihre alte Ölheizung auszutauschen, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen und dieses bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
Dürfen auch ab 2026 weiterhin Ölheizungen eingebaut werden?
Der Einbau neuer Ölheizungen ist auch nach 2026 weiterhin erlaubt, jedoch an die Voraussetzung gebunden, dass Sie eine erneuerbare Energieform mit nutzen, z.B. eine Photovoltaikanlage. Wenn Ihre Ölheizung bereits mit einer Solarthermie-Anlage verbunden ist, können Sie ab 2026 allein den Heizkessel tauschen.
Das Verbot von Ölheizungen bezieht sich lediglich auf folgende Regelung: Sie dürfen ab 2026 keine neue Ölheizung mehr einbauen, wenn Sie zusätzlich keine erneuerbaren Energien einbinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuser, für die weder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz noch die Einbindung neuer Energien möglich ist. Die Besitzer dürfen in diesem Fall auch ab 2026 ein neues Öl-Brennwertgerät einbauen.