Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht und die Feuerwehr direkt zur Brandbekämpfung ausrücken kann, ist in manchen Bereichen eine direkte Aufschaltung auf die örtliche Feuerwehr erwünscht. Aufschaltung heißt nichts anderes, als dass die Brandmeldeanlage, genauer die Brandmeldezentrale, automatisch einen Notruf absetzt und die Feuerwehr alarmiert. Wie weiter oben schon geschildert, wäre in einem solchen Fall ein Falschalarm desaströs, weshalb DIN 14675 geregelt ist, wie eine Brandmeldeanlage geschaffen sein muss, auch wenn einzelne Landkreise bzw. die Feuerwehr vor Ort gesonderte Ansprüche stellen können. In großen Teilen Deutschlands ist von der Feuerwehr bzw. den Landkreisen vorgegeben, dass die Brandmeldeanlage zwingend von einem Fachunternehmen, einem sog. Errichter, geplant, projektiert, montiert und in Betrieb genommen werden muss. Dies stellt keine Schikane dar, sondern soll zu einem hohen Standard bei dieser lebensrettenden Technik beitragen.