Geprüfte Einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 (alt: DIN V 1188110033))
Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Türen nach DIN V ENV 1627 (alt: DIN V 18103) mindestens in der Widerstandsklasse (WK) 2 einen guten Einbruchschutz.
Diese Türen sind einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen worden und es ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag, und fachgerechter Einbau) keinen Schwachpunkt gibt.
Einbruchhemmende Türen sind also vollständige Türelemente, die dazu bestimmt sind, in eingebautem, geschlossenem und verriegeltem Zustand einen Einbruch zu verhindern, bzw. zu erschweren. Geprüfte einbruchhemmende Türen bestehen aus besonders sicheren Komponenten:
Türzarge
Türblatt (ein- oder zweiflügelig)
ggf. feststehendes Seitenteil
ggf. feststehendes Oberteil
einschließlich aller Befestigungsmittel
und ausführlicher Montageanleitung