CHEM-TEC 195-85
Komfort-Hygiene-Masken. Farbe: weiß
Komfort-Hygiene-Masken sollten nur eingesetzt werden, um
•Gegenstände vor dem Atem des Maskenträgers zu schützen, als Ausatemschutz, z. B. bei der Verarbeitung oder beim Abpacken von Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten, etc. oder
•zum Schutz des Maskenträgers vor belästigenden, ungiftigen und echten Grobstäuben (größer als 1 µ), jedoch unter MAK.
Diese Masken dürfen jedoch nicht verwendet werden, wenn eine PSA-Schutzmaske nach der EG-Richtlinie 89/686 oder 89/656 erforderlich ist.
Vor über 30 Jahren war dies die erste Maske. Mit ihr begann die rasante technische Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.
Einschalige Komfort-Hygiene-Masken, die bisher als Grobstaub-Masken bekannt waren – und neuerdings auch als Mundschutz bezeichnet werden –, sind nach den neuesten EG-Richtlinien NICHT als Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) klassifiziert. Sie sind somit KEINE EG-zugelassenen PSA-Atemschutz-Masken. Sie dürfen daher laut Gerätesicherheitsgesetz NICHT in Anwendungsbereichen getragen werden, in denen PSA-Atemschutz-Masken nach EG-Richtlinie 89/686 oder 89/656 erforderlich sind, also mehrlagige Partikel filtrierende Halbmasken, welche die Europäischen Normen erfüllen und das CE-Zeichen ausweisen.
Komfort-Hygiene-Masken dürfen daher NICHT zum Schutz gegen zum Beispiel Feinstaub, Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch, üble Gerüche und Farb-Sprays eingesetzt werden. Hierfür gibt es optimal geeignete PSA-Masken, die den gültigen Europäischen Normen und Schadstoff-definierten Schutzstufen entsprechen, so zum Beispiel Atemschutz-Masken nach EN 149, EN 405 etc. Letztere können wir Ihnen anwendungsspezifisch anbieten und liefern.
Stellen Sie zum persönlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter sicher, dass diese für die in ihrem Arbeitsbereich vorkommenden Schadstoffe und Schadstoffkonzentrationen die RICHTIGE PSA-Atemschutz-Maske tragen.
Falls die in Ihrem Betrieb vorkommenden Schadstoffarten und -konzentrationen und deren gesundheitsschädliche Eigenschaften nicht bekannt sind, so können Monitor-Messungen durchgeführt werden, um diese genau zu ermitteln. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Gefahrenhinweis: Ein falscher Gebrauch von Atemschutz-Masken oder eine Nichtbeachtung von gegebenen Warn- oder Gebrauchshinweisen kann zu dauerhaften Gesundheitsschäden bei Ihren Mitarbeitern führen. Bei offenen Fragen sprechen Sie daher bitte Ihren Sicherheitsbeauftragten an, oder wenden Sie sich direkt an uns.