Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht.
Womit beschäftigt sich das Medizinrecht in Österreich?
Österreich ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Medizin und die Rechtswissenschaft wurden lange Zeit nicht miteinander in Verbindung gebracht. Heute wiederum gibt es im europäischen Recht eine Vielzahl an gesundheitsbezogenen Regelungen, welche die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Unterstützung zu leisten, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. Ein hohes Gesundheitsniveau soll in Bezug auf nachstehende Aspekte erhalten und verbessert werden:
Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung;
Bekämpfung, Erforschung und Verhütung von Krankheiten;
Gesundheitserziehung;
einheitliche Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards;
Maßnahmen im Veterinärwesen (welche die Gesundheit berühren).
Das Medizinrecht in Österreich beinhaltet dementsprechend ein weites Feld an Gesetzesvorschriften, die die gesundheitlichen Berufe und sämtliche damit verbundenen Aspekte regelt. Privatrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, zwischen Ärzten untereinander oder auch mit Kostenträgern sind Teil des österreichischen Medizinrechts.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler, bzw. Kunstfehler versteht man einen Fehler, der im Zuge einer Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag durch eine Behandlung entstanden ist und einen Schaden mit sich zieht.
Welche Pflichten hat ein Arzt?
Ein Arzt ist verpflichtet, folgende Punkte bei einer Behandlung zu berücksichtigen:
Gewissenhafte Durchführung
Berücksichtigung der ärztlichen Wissenschaft
Berücksichtigung der eigenen ärztlichen Erfahrung
Umfassende Aufklärung über die wesentlichen Umstände, Risiken und Folgen
Mitteilung alternativer Behandlungsmethoden
Einwilligung des Patienten
Bereitstellung einer entsprechenden Überlegungsphase für den Patienten
Festzuhalten ist, dass der behandelnde Arzt nie einen bestimmten Heilungserfolg schuldet, denn dieser ist unter Berücksichtigung der Individualität der Menschen nicht konkretisierbar. Bei der Beurteilung des Verhaltens eines Arztes im Zuge einer Behandlung wird dieser als Sachverständiger gesehen und hat dieser einem hohen Standard zu entsprechen. Er wird am Leistungsstandard seiner Berufsgruppe sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft gemessen.
Sind die vorgenannten Pflichten seitens des Arztes nicht eingehalten worden und kommt es sodann zu Komplikationen und Problemen oder zu einem Behandlungsfehler, so kann seitens des Patienten ein Schaden geltend gemacht werden.
Was versteht man in Österreich unter einem Behandlungsvertrag?
Unter dem Behandlungsvertrag versteht man grundsätzlich den ärztlichen Behandlungsvertrag.
Rechtlich gesehen ist der Behandlungsvertrag ein zivilrechtlicher Vertrag und oftmals ein freier Dienstvertrag. Beim Dienstvertrag wird im Gegensatz zu einem Werkvertrag kein Erfolg geschuldet, sondern lediglich ein Bemühen oder im Falle des ärztlichen Behandlungsvertrags eine Behandlung geschuldet. Wie bereits erwähnt ist eine Erfolgszusage auch aus Gründen der Seriosität nicht möglich, da die Behandlung von Menschen unfassbar komplex und individuell ist und Komplikationen auch nicht immer vorhersehbar sind.
Ausnahmen gibt es aber immer, so hat der Oberste Gerichtshof in Österreich die Herstellung von einer Zahnprothese als Werkvertrag interpretiert.
Der Behandlungsvertrag ist aber nicht der einzige Vertrag im Medizinrecht. Da das Medizinrecht auch die Bereiche der Arzneimittel- und Medizinmittelbeschaffung inkludiert, sind beispielsweise auch Kaufverträge im Medizinrecht gängig.
Im Zusammenhang mit dem Behandlungs