Erdungsmessungen
Erdungsmessungen in Unterwerken, dezentralen Umrichterwerken und dezentralen Umformerwerken
Zum Schutz gegen Gefährdungsspannungen - vor allem im Fehlerfall - sind alle leitfähigen Betriebsmittel, die nicht zu den Betriebsstromkreisen gehören, in ausgedehnten Hochspannungsanlagen über einen Ring- und/oder Maschenerder geerdet. Die im ungünstigsten Fall an diesen Betriebsmitteln auftretenden Berührungsspannungen sind gemäß HD 637 (deutsche Fassung: DIN VDE 0101) über ein geeignetes Verfahren nachzuweisen und mit dem zulässigen Grenzwert zu vergleichen. Der Nachweis kann durch Messungen, z.B. anlässlich der Inbetriebnahme, erfolgen. Geeignete Messverfahren werden in der o.g. Norm informativ angegeben.
Während des Betriebes muss die Funktion der Erdungsanlage regelmäßig verifiziert werden. Fristen und Verfahren lassen die aktuellen Fassungen der DIN VDE 0101 bzw. DIN VDE 0105 allerdings weitgehend offen. Letztlich muss der Betreiber der Anlagen hierzu Festlegungen treffen. Eine sinnvolle Möglichkeit sind wiederkehrende Erdungsmessungen, wie sie insbesondere im Bereich der deutschen Landesenergieversorgung praktiziert werden, weil nur hiermit Fehler in Erdungsanlagen systematisch erkannt werden können.