Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Gut gemessen ist halb gemanagt. Nur wer Klarheit über alle Messwerte hat, kann Prozesse optimieren - und damit jeden Tag bares Geld sparen. Egal ob bei Wasser, Wärme und Kälte. Energie intelligent nützen, wir zeigen Ihnen, wie es geht! Zur Gewährleistung einer hohen Qualität, sowie Langlebigkeit unserer Produkte setzen wir bei der Auswahl unserer Komponenten und Systeme ausschließlich auf hochqualitative europäische Partnerunternehmen, die sorgfältig ausgewählt werden.
Österreichisches Maß- und Eichgesetz
Wir stellen sicher, dass alle Geräte für Wasser- oder Energiemesstechnik vor Auslieferung für Verrechnungszwecke ab Werk geeicht sind.
Wasserzähler über die internationale Messgeräterichtlinie MID (MI-001)
Energiezähler für Wärmeenergie auf Basis Wasser über die internationale Messgeräterichtlinie MID (MI-004)
Energiezähler für Kälteenergie gemäß der innerstaatlichen Bestimmungen für Kälteenergie in Österreich entsprechend der BEV/DK268
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) hat verfügt, dass alle Messgeräte für Wasser,- Wärme und Kälteenergie (mit qp<150m³/h), welche zur Verrechnung verwendet oder direkt vorgehalten werden, im Sinne des Konsumentenschutzes in einer wiederkehrenden Frist von 5 Jahren amtlich zu überprüfen (nachzueichen) sind. Davon sind unabhängig von Messtechnologie oder möglicher Einsatzdauer alle Messgeräte betroffen.
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