FFP2 NR Partikelfiltrierende Halbmaske LUYAO CE2163 | 20er Packung | einzeln verpackt
✅ CE-Zertifiziert (NB2163)
✅ Hohe Filterleistung
✅ Eng anliegend
✅ Hygienisch einzelverpackt
✅ Deutsche Umverpackung und Einzelpackung
Die LUYAO FFP2 NR Partikelfiltrierende Halbmaske zeichnet sich durch einen sehr hohen Tragekomfort, dank der elastischen Ohrschlaufen, und einer besonders hohen Filterleistung von mehr als 95% aus. LUYAO FFP2 Masken kommen in einer sehr hochwertigen Umverpackung und erfüllen alle Kriterien für ein anspruchsvollen Kundenstamm. Neben den deutschen Beschreibungstexten, besitzen LUYAO FFP2 Masken jeweils eine ebenfalls deutsche Anleitung auf der Einzelverpackung. Diese FFP2 Mund-Nasen Schutzmasken haben alle nötigen Zertifizierungen der EU und FDA und wurden unter ISO 9001 Qualitätsmanagement-Kriterien hergestellt. Das Produkt beinhaltet jeweils 20 Masken, einzeln verpackt für höchste Hygieneanforderungen. Jede einzeln verpackte Maske besitzt eine Anleitung für den sachgemäßen, sicheren Gebrauch der LUYAO FFP2 Maske.
Notified Body (CE) CE2163
Tragesystem Ohrschlaufen
Schutzklasse FFP2 NR
Wiederverwendbar nein
EU Konformitätserklärung ja
EU Baumusterprüfung ja
Sprache Verpackung Deutsch
Anleitung Deutsch
Einzelverpackung ja
Verpackungseinheit 20 Stk
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz.
Um partikelfiltrierende Halbmasken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgeführt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken müssen dazu regulär die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2009-08 erfüllen. Weitere Informationen zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von PSA in Deutschland sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html