Die Pflicht zum Pflanzenschutz Sachkundenachweis
Spätestens seit 26.11.2015 Pflicht: Der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat (SKN)
Für manchen vielleicht lästig, aber durchaus sinnvoll und spätestens seit 26.11.2015 Pflicht für folgende Personen: Jeder, der beruflich
Pflanzenschutzmittel anwendet
Pflanzenschutzmittel verkauft
Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
über den Pflanzenschutz berät
muss den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis (kurz 'SKN') besitzen, bevor er eine der genannten Tätigkeiten ausführt. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat (siehe Bild) ist in ganz Deutschland einheitlich.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Infos zu diesem Thema - speziell für Kunden des Blumengroßmarktes 'Pflanzenforum Süd-West' in Baden-Württemberg.
Die Übergangsfristen
Spätestens mit zum 26.11.2015 sind sämtliche Übergangsfristen abgelaufen, so dass auch Personen, die zum Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 bereits im Besitz eines entsprechenden Zeugnisses waren, einen Pflanzenschutz-SKN im Scheckkartenformat besitzen müssen.
Auch für den Einkauf verpflichtend
Seit dem 26.11.2015 verbietet der Gesetzgeber die Abgabe von Pflanzenbehandlungsmitteln an berufliche Anwender, die keinen Sachkundenachweis besitzen und somit als nicht sachkundig gelten. Frühere oder andere Befähigungsnachweise gelten nicht mehr.
Die Firma Beiermeister ist der Großhändler für Pflanzenschutz und Düngemittel im Pflanzenforum Süd-West. Wir bitten unsere Kunden um Verständnis, dass die Mitarbeiter des Beiermeister-Teams nur noch Pflanzenschutz-Mittel gegen Vorlage des Sachkundenachweises abgeben dürfen.
Wie bekommt man einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis?
Die Beantragung des SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist. Für Personen aus Baden-Württemberg ist dies das
Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg
- Hauptsitz -
Neßlerstr. 25
76227 Karlsruhe
Weitere Voraussetzungen sind z.B. auch ausreichende Deutschkenntnisse. Alle weiteren Details und Voraussetzungen finden Sie in der Ausfüllhilfe zum Online-Formular (siehe Link unten).
Eine Beantragung via Online-Formular ist möglich. Hierzu gibt es eine extra Homepage, auf welcher alle Informationen und das Formular zur Beantragung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises zu finden sind:
Was kostet die Ausstellung eines Sachkundenachweises?
Die Ausgabe kostet 40,00 Euro, bei einer Ablehnung werden 32,00 Euro fällig. Anträge, die per Post eingesandt werden, kosten 50,00 Euro. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, ansonsten wird eine Beantragung per Internet gefordert. (Stand: November 2015)
Haben Sie noch Fragen zum Einkauf von Pflanzenschutzmittel im Pflanzenforum Süd-West?
Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter der Firma Beiermeister weiter.