Flucht- und Rettungspläne
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine verständliche Darstellung der baulichen Situation, die im Katastrophenfall einen Einblick in die möglichen Fluchtwege gibt.
Außerdem sind Evakuierungspläne mit Sicherheitssymbolen versehen, die beispielsweise den Standort von Brandbekämpfungs- und Rettungsausrüstung darstellen. Sie gehören zu den Informationsmitteln für Land-, Schiffs- und Offshoreanlagen. Grundlage für unsere Flucht- und Rettungspläne sind die ASR A1.3 und die ISO 23601.
Darstellung der Fluchtweginformationen
Blomsma Signs & Safety erstellt Flucht- und Rettungspläne in einer einfachen stilisierten Zeichensprache. Dies verbessert die Lesbarkeit, auch für Personen, die nicht mit dem Lesen von technischen Zeichnungen vertraut sind, und unterstützt eine eindeutige Interpretation der Informationen. So wird die Orientierung verbessert, und die relevanten Fluchtweginformationen werden vermittelt.
Berücksichtigung des Fluchtwegkennzeichnungssystems und des Unternehmensdesigns
Erkennbarkeit und Aufmerksamkeit werden durch Verwendung der primären Farben der Fluchtwegkennzeichnung erhöht. Die Berücksichtigung des jeweiligen Unternehmensdesigns bei der Gestaltung der Pläne schafft ein einheitliches Bild innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn die Arbeitnehmer an wechselnden Standorten tätig sind. Ferner wird ein repräsentatives Erscheinungsbild erzielt, ohne die inhaltliche Sicherheitsbotschaft zu vernachlässigen.
Für den regelmäßigen Einsatz
Flucht- und Rettungspläne werden in erster Linie auf die Nutzung im Notfall abgestimmt. Liegt jedoch kein Notfall vor, so dienen Flucht- und Rettungspläne auch zur Orientierung: Betrachter erhalten Informationen über ihre Position in einem Gebäude oder auf einem Gelände sowie über Notausgänge und Fluchtwege.
Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben. So müssen zum Beispiel die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer gewährleistet bleiben.
„Im Arbeitsschutzgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehöriger ASR A 2.3 ist die Notwenigkeit des Vorhandenseins und die jeweilige Ausführung der Flucht- und Rettungswege und das Vorhandensein eines Flucht- und Rettungsplanes vorgegeben. Die Vorgaben für die Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes sind der ASR A 1.3 zu entnehmen.
Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen
Die Erstellung eines Evakuierungsplans kann eine herausfordernde und zeitraubende Aufgabe sein. Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungspläne für Ihr Unternehmen sorgen wir nicht nur für einen guten Aufmerksamkeitswert, so dass Passanten ermutigt werden, sich diese anzusehen, sondern wir stellen auch sicher, dass die Flucht- und Rettungspläne den gesetzlichen Normen (Arbeitsstättenverordnung § 4 und ISO-23601) entsprechen.