PEB Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen für Sie zeitnah die von Ihnen benötigten Planzeichnungen und Aushänge und übernehmen für Sie die fortlaufende Aktualisierung. Über die für Sie gefertigte Revisionsmappe können Änderungen
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus § 4 Arbeitsstättenverordnung. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein. Ausreichend groß bedeutet, dass Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind.
Wir arbeiten für Sie in Hamburg, Bremen, München, Frankfurt, Hannover, Dortmund, Leipzig .